Seite drucken | Fenster schliessen
Statistik Schweiz

Opfer von Straftaten – Daten, Indikatoren Überblick: Kommentar

Opferhilfestatistik

Inhalt der Statistik
In der Opferhilfestatistik wird die Anzahl der Beratungen von Personen, die sich an eine Opferberatungsstelle wenden, erhoben. Zähleinheit ist immer die Beratung und nicht die beratene Person oder die zugrundeliegende Straftat. Dabei kann eine Straftat zu mehreren Beratungsfällen führen, da sich nicht immer nur das Opfer sondern zum Beispiel auch ein Familienangehöriger oder eine Vertrauensperson des Opfers separat beraten lassen kann. Schliesslich kann sich ein und dieselbe Person auch mehrfach beraten lassen (z.B. mehrere anonyme telefonische Kontakte), ohne dass diese Beratungen zu einem Fall zusammengeführt werden. Ein Beratungsfall kann sich aber auch auf mehrere Straftaten beziehen.
In der Opferhilfestatistik werden ebenfalls Gesuche um Entschädigung und Genugtuung und die in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen erhoben.

 

Beratungen 
Die Anzahl der im Jahr 2010 von den Opferhilfezentren registrierten Beratungsfälle blieb mit 30'136 im Vergleich zum Vorjahr konstant. Im Zusammenhang mit 46% der Beratungen wurde auch eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet. Körperverletzung wird am häufigsten als Beratungsgrund angegeben (42%).


Entschädigungen und Genugtuungen
2010 wurden 741 Anträge auf Entschädigungen und Genugtuungen gutgeheissen. Die Summe der ausbezahlten Leistungen betrug 11.3 Mio. Franken und liegt somit leicht über dem Mittelwert der letzten Jahre. Zwischen 2000 und 2010 wurden durchschnittlich für 9.5 Mio. Franken Leistungen erbracht.


Neuchâtel, April 2012  

Zuletzt aktualisiert am: 14.05.2012
Seite drucken | Fenster schliessen