Seite drucken | Fenster schliessen
Statistik Schweiz
  • Share:
  • Facebook Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
  • Twitter Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
  • del.icio.us Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
  • Clip to Memonic
  • Schliessen

Kriminalität, Strafvollzug

You don't have installed a Flash Player!

Download Adobe Flash Player Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
Erkunden Sie das Schema mit der Maus - es enthält Links zu den betreffenden Kapiteln.
Das Schema bildet den Strafverfolgungsprozess von der Begehung der Straftat bis zum Vollzug der Sanktion ab.
Wird eine Straftat von der Polizei entdeckt, führt dies zu ihrer Registrierung und es handelt sich damit um eine behördlich bekannte Straftat. Entdeckt hingegen das Opfer die Straftat, dann kann es Anzeige erstatten oder sich an eine Opferhilfestelle wenden. Auch in diesem Fall spricht man von behördlich bekannten Straftaten. Da sich aber nicht alle Opfer melden, verbleibt ein Dunkelfeld.
Die Strafverfolgung im eigentlichen Sinne setzt ein, wenn die Straftat polizeilich bekannt und ein Tatverdächtiger identifiziert wurde. Diese wird von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder Untersuchungsrichteramt, der Justiz und den Vollzugbehörden erledigt.
Bei jeder dieser Etappen verringert sich die Anzahl der strafrechtlich verfolgten Personen, da nicht alle Tatverdächtigen die Tat auch wirklich begangen haben oder nicht allen diese nachgewiesen worden konnte. Auch werden nicht alle Verurteilten in den Strafvollzug eingewiesen. Deshalb spricht man von einem Strafverfolgungstrichter.
Auch die Statistiken orientieren sich an dem Ablauf der Strafverfolgung.

Zuletzt aktualisiert am: 11.01.2011
Seite drucken | Fenster schliessen