Erhebungen, Quellen
Finanzstatistik
Die Finanzstatistik informiert über die Finanzströme, an denen die öffentlichen Verwaltungen beteiligt sind. Sie beleuchtet somit die Finanzen von Bund, Kantonen, Gemeinden sowie zusätzlich der öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungen. Sie wird in detaillierter Form erstellt für die öffentlichen Haushalte (Bund, Kantone und Gemeinden), aber nur in aggregierter Form für die öffentlichen Verwaltungen (öffentliche Haushalte plus obligatorische Sozialversicherungen). Zu den obligatorischen Sozialversicherungen zählen die AHV/IV/EO, die Arbeitslosenversicherung und die Familienzulagen in der Landwirtschaft.
Die Finanzstatistik bietet eine Übersicht über die Budgetlage in den öffentlichen Verwaltungen. Sie dient als Grundlage für die Ausrichtung der Finanzpolitik, als allgemeine Informationsquelle für die Öffentlichkeit sowie auch als Ausgangsbasis für die Forschung im Bereich der öffentlichen Finanzen. Des Weiteren fliessen ihre Daten in zahlreiche sektorspezifische Statistiken ein.
Gegenwärtig wird nur für die öffentlichen Haushalte eine detaillierte Finanzstatistik geführt. Sie umfasst die Finanztransaktionen der Bundesverwaltung sowie der Kantons- und Gemeindeverwaltungen und klammert somit die öffentlichen Unternehmen und die öffentlich-rechtlichen Sozialversicherungen aus.
Die Daten des Bundes und der Kantone stammen aus deren jeweiligen Staatsrechnungen. Die Daten der Gemeinden mit mehr als 4000 Einwohnern beruhen auf Erhebungen; bei den übrigen Gemeinden basieren sie teils auf Schätzungen, teils auf Hochrechnungen. So existiert zum Beispiel eine umfassende, im Abstand von einigen Jahren wiederholte Erhebung bei ausgewählten Gemeinden verschiedener Kantone.
Steuerstatistik
Für die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben sind die Steuern die wichtigste Quelle. Die Steuerstatistik spielt deshalb für die öffentlichen Haushalte eine zentrale Rolle. Als Datenquellen dienen ihr die Grundlagen der Steuerveranlagung der natürlichen und der juristischen Personen, die Abrechnungen der steuerpflichtigen Betriebe (indirekte Steuern) sowie die Steuergesetze (für die Bemessungsgrundlage, Abzüge, Tarife) und die Steuerfüsse.
Die Steuerstatistik ist – wie die Haushaltsstatistik – eine Sekundärstatistik, die sich aus der Tätigkeit der Steuerbehörden ableitet.
Wichtige Statistiken im Bereich der Steuern sind: Die Statistik der direkten Bundessteuer, die Mehrwertsteuerstatistik und die Statistik der Steuerbelastung.
Zuletzt aktualisiert am: 29.01.2010
