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Statistik Schweiz

Sozialhilfe

Sozialhilfe

Alle Kantone gewähren Leistungen im Rahmen der öffentlichen Sozialhilfe an Personen, die es nicht schaffen für ihren Bedarf oder denjenigen ihrer Familie aufzukommen.

Die Ziele der Sozialhilfe sind :

  • die Garantie eines Existenzminimums
  • die Hilfe sich selbst zu helfen, das heisst die Ermutigung zur individuellen Verantwortung und Autonomie
  • die Förderung der sozialen Integration und der beruflichen Wiedereingliederung.

Die Artikel 12 und 115 der Verfassung bilden die Grundlage der kantonalen Gesetzgebung zur Sozialhilfe.
Die Organisation und die konkrete Umsetzung der öffentlichen Sozialhilfe sind in den kantonalen Gesetzen über die Sozialhilfe geregelt.

Das Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. gibt einen Überblick über die kantonalen Sozialleistungen, die bedarfsabhängig gewährt werden.

Das BFS erstellt eine jährliche Statistik über die Sozialhilfeempfänger in den 26 Schweizer Kantonen.
Sie beschreibt die soziodemographischen Merkmale der Empfänger, ihre familiäre und finanzielle Situation und nennt die Beträge und die Dauer der erhaltenen Hilfen. Sie erlaubt ausserdem, diejenigen Bevölkerungsgruppen zu identifizieren, welche ein Risiko haben von Sozialhilfe abhängig zu sein.

  • Überblick über die wichtigsten Resultate
  • Gesamtübersicht über die Finanzen der Sozialhilfe und der Asylpolitik (Ausgaben für Sozialhilfe auf nationalem Niveau)
  • Seit 2007, werden im Rahmen der Sozialhilfestatistik auch die Daten der Empfängerinnen und Empfänder von weiteren bedarfsabhängigen Sozialleistungen, die der Sozialhilfe vorgelagert sind (z.B: Alimentenbevorschussungen, Mutterschaftsbeihilfen), erfasst. 
  • Informationen zur Schweizerischen Sozialhilfestatistik  (Konzeptpapier, Fragekataloge)
Zuletzt aktualisiert am: 07.03.2011
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