Ergänzungsleistungen AHV, IV IndikatorenFinanzen
Was sind die Ergänzungsleistungen?
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Die EL sind Bedarfs- und keine Fürsorgeleistungen. Dafür müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein - persönliche und wirtschaftliche.
- Es muss ein Anspruch auf eine Grundleistung der AHV oder IV bestehen
- Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz
- Die gesetzlich anerkannten Ausgaben müssen die anrechenbaren Einnahmen übersteigen.
Finanzierung
Die EL werden durch Bund, Kantone und Gemeinden mit Steuermitteln finanziert, Lohnprozente dürfen nicht erhoben werden.
Statistische Daten
Die Gesamtergebnisse der Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV lassen sich unter Detaillierte Daten abrufen.
Weitere Informationen
zur Gesetzgebung, zu Projekten betreffend die EL sowie aktuelle Nachrichten finden sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV).
| Dokument / Objekt | Titel | Periode | |
|---|---|---|---|
| 92 KB |
Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und zur IV nach Finanzierungsträgern (je-d-13.04.02.02) Bundesamt für Statistik BFS |
1966-2011 | |
