Seite drucken | Fenster schliessen
Statistik Schweiz

Verkehrsunfälle und Umweltauswirkungen – Daten, IndikatorenEisenbahnunfälle und verunfallte Personen

Betriebsunfälle der Eisenbahnen

 200020052008120092010
Unfälle2201761031106r101
Zusammenstösse354971921r
Entgleisungen52441212r7
auf Bahnübergängen81292413r15
mit Personenschäden von in Bewegung befindlichen Eisenbahnfahrzeugen verursacht......3045r38r
Brände......42r4
andere Unfälle52542615r16

1 Änderung der Tabelle und der Definition ab 2008 (Sachschaden: 100'000 Fr.)
2 Anzahl Unfälle: Genauere Erfassung Summe Sachschäden
r revidiert
Quelle: Bundesamt für Verkehr (BAV) 

Stand: September 2011

Eisenbahnen - verunfallte Personen

 199020002005200820092010
Verunfallte Personen22790827569r67
Getötete Personen18729392429r20
davon Reisende925012
Verletzte Personen1, 214061435140r47
davon Reisende451641012r17

1 Reisende, Bedienstete, Drittpersonen
2 Änderung der Definition ab 2001
r revidiert
Quelle: Bundesamt für Verkehr (BAV)

Stand: Juli 2011

Eisenbahnunfälle
Dokument / Objekt Titel Periode
Unfälle der Eisenbahnen und verunfallte Personen. Download (XLS). Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. 41 KB   Unfälle der Eisenbahnen und verunfallte Personen
(je-d-11.06.01.02.01)
Bundesamt für Statistik BFS
1970-2010
Unfälle nach Verkehrsträgern. Download (XLS). Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. 83 KB   Unfälle nach Verkehrsträgern
(je-d-11.06.01.01)
Bundesamt für Statistik BFS
1940-2010

Definitionen Eisenbahnunfälle und verunfallte Personen

Bis 2000:
Erfasst werden alle Unfälle mit verunfallten Personen oder Sachschaden von mindestens 15'000 Franken (bis 1962 Fr. 2000, bis 1975: Fr. 5000). Als verletzt werden diejenigen Personen ausgewiesen, welche mindestens 14 Tage arbeitsunfähig sind.

Ab 2001:
Erfasst werden alle Unfälle mit verunfallten Personen oder Sachschaden von mindestens 100'000 Franken (bis 2007 Fr. 15'000). Als verletzt werden diejenigen Personen ausgewiesen, deren Behandlung einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 24 Stunden erfordert. Als getötet werden diejenigen Personen ausgewiesen, deren Verletzung innert 30 Tagen nach einem Ereignis zum Tod geführt hat.

Der öffentliche Verkehr

Zuletzt aktualisiert am: 16.09.2011
Seite drucken | Fenster schliessen