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Statistik Schweiz

Definitionen

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Arbeitsverdienst (landwirtschaftliche Betriebe)
Vom landwirtschaftlichen Betrieb erwirtschafteter Jahresüberschuss, welcher als Entschädigung für die auf dem Betrieb geleistete Arbeit von nicht entlöhnten familieneigenen Arbeitskräften zur Verfügung steht (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch für Eigenkapital). (228)
Arithmetisches Mittel

Das arithmetische Mittel, auch Durchschnitt oder arithmetischer Mittelwert genannt, wird errechnet, indem man die einzelnen Beobachtungswerte addiert und die Summe durch die Anzahl der Beobachtungswerte teilt.

In mathematischer Schreibweise ist der Mittelwert einer Anzahl n Beobachtungswerte x1, x2 bis xn definiert als x = (x1 + x2 + … + xn) / n.

Im Gegensatz zu einem anderen häufig verwendeten Lagemass, dem Median (siehe dort), wird das arithmetische Mittel durch die Grösse der Extremwerte stark beeinflusst. Bei einer streng symmetrischen Häufigkeitsverteilung fällt das arithmetische Mittel mit dem Median zusammen. Im Falle einer asymmetrischen Verteilung, z.B. des Einkommens, mit hohen Extremwerten liegt das arithmetischen Mittel über dem Median, bei tiefen Extremwerten darunter. Je deutlicher die Asymmetrie ist, desto grösser ist der Unterschied zwischen arithmetischem Mittel und Median. Um die Lokation einer Verteilung zu beschreiben ist das arithmetische Mittel darum nur bei ungefähr symmetrischen Verteilungen geeignet. Eine Variante des arithmetischen Mittels, das gewichtete Mittel, ordnet jeder Beobachtung ein Gewicht zu. (748)

Betriebe (Landwirtschaft, produzierender Gartenbau)
Als Landwirtschafts- oder Gartenbaubetriebe gelten Betriebe, welche mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen: 1 ha Landwirtschaftliche Nutzfläche; 30 Aren Spezialkulturen (z.B. Reben, Obstanlagen, Beeren, Gemüse); 10 Aren in geschütztem Anbau (Gewächshaus, Hochtunnel); 8 Mutterschweine; 80 Mastschweine; 80 Mastschweineplätze; 300 Stück Geflügel. (229)
Bevölkerung
Schema der verschiedenen Bevölkerungsbegriffe Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. (135)
Biologische Landwirtschaft

Beim biologischen Landbau handelt es sich um eine möglichst umwelt- und naturschonende Produktionsform. Im Gegensatz zur integrierten Produktion ist der Einsatz von chemisch-synthetischem Dünger und Pflanzenschutzmitteln verboten. In der Tierhaltung sind gentechnische Eingriffe und Embryotransfer nicht zugelassen.

Für die Produktion und die Aufbereitung biologischer Erzeugnisse gelten folgende Grundsätze:

a. Die natürlichen Kreisläufe und Prozesse werden berücksichtigt.
b. Der Einsatz chemisch-synthetischer Hilfsstoffe und Zutaten wird vermieden.
c. Auf den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen und deren Folgeprodukte wird verzichtet. Davon ausgenommen sind veterinärmedizinische Erzeugnisse.
d. Die Erzeugnisse werden nicht mit ionisierenden Strahlen behandelt, und es werden keine bestrahlten Produkte verwendet.
e. Die Zahl der Nutztiere ist an die für das Verwenden der Hofdünger geeignete eigene oder gepachtete landwirtschaftliche Nutzfläche anzupassen.
f. Die Nutztiere werden während ihrer gesamten Lebensdauer auf Biobetrieben nach den Anforderungen dieser Verordnung gehalten und mit Futtermitteln, die nach dieser Verordnung erzeugt worden sind, gefüttert. (789)

Bioprodukte
Als Lebensmittel und Getränke aus biologischem Anbau, so genannte Bioprodukte, bezeichnet man Nahrungsprodukte, die mit einem anerkannten Label des schweizerischen Biolandbaus ausgezeichnet sind. Die Gütesiegel bezeugen unter anderem, dass keine chemischen-synthetischen Pflanzenschutzmittel und keine gentechnisch veränderten Organismen zum Einsatz kommen, dass ökologische Ausgleichsflächen ausgeschieden werden und dass die Nutztiere regelmässigen Auslauf geniessen.
Der Konsum von Bioprodukten wird in der Haushaltsbudgeterhebung (HABE) des BFS erhoben. Dafür wird jeweils eine Liste der anerkannten Biolabels veröffentlicht. (790)
Bruttoinlandprodukt (BIP)
Das BIP ist ein Mass für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft im Laufe eines Jahres. Es misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden - also die sog. Wertschöpfung. Das BIP wird in jeweiligen Preisen und in konstanten Preisen eines bestimmten Jahres errechnet. In konstanten Preisen wird die reale Wirtschaftsentwicklung im Zeitablauf frei von Preiseinflüssen dargestellt. (208)
Direktzahlungen (Landwirtschaft)
Beiträge der öffentlichen Hand an Bewirtschafter von bäuerlichen Betrieben zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher und spezieller ökologischer Leistungen. (230)
Faktoreinkommen (Landwirtschaft)
In der Landwirtschaft stellt das Faktoreinkommen die Gesamtheit des Wertes dar, den der Agrarsektor erwirtschaftet hat, und misst somit die Entlohnung aller Produktionsfaktoren (Boden, Kapital und Arbeit). Es wird auch Nettowertschöpfung zu Faktorkosten bezeichnet, die definiert ist als Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen (Produktionswert zu Herstellungskosten abzüglich Vorleistungen abzüglich Abschreibungen) abzüglich der sonstigen Produktionsabgaben und zuzüglich der sonstigen Subventionen. Da der Produktionswert zu Herstellungspreisen und die Vorleistungen zu Anschaffungspreisen bewertet werden, enthält die Nettowertschöpfung zu Herstellungspreisen bereits die Gütersubventionen abzüglich der Gütersteuern. (904)
Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
Gentechnisch veränderte Organismen sind Organismen, deren genetisches Material so verändert worden ist, wie dies unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommt. (794)
Grossregionen
Genferseeregion: Waadt, Wallis, Genf
Espace Mittelland: Bern, Freiburg, Solothurn, Neuenburg, Jura
Nordwestschweiz: Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau
Zürich: Zürich
Ostschweiz: Glarus, Schaffhausen, Appenzell A.Rh., Appenzell I.Rh., St.Gallen, Graubünden, Thurgau
Zentralschweiz: Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug
Tessin: Tessin (657)
Grossvieheinheit (GVE)
Die Grossvieheinheit ist eine Einheit, dank der die verschiedenen Nutztiere miteinander verglichen werden können. 1 GVE entspricht dem Futterverzehr und dem Anfall von Mist und Gülle einer 650 kg schweren Kuh. Auf dieser Grundlage werden Umrechnungsfaktoren in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht des Tieres verwendet (z.B. entspricht ein über 1-jähriges Schaf 0,17 GVE). (231)
Lagemass(e)
Ein Lagemass ist eine mathematisch definierte statistische Kenngrösse, welche die Lage (Lokation) einer Reihe von Beobachtungswerten beschreibt. Die gebräuchlichsten Lagemasse sind das arithmetische Mittel (siehe dort) und der Median (siehe dort). Arithmetisches Mittel und Median gibt es auch in einer gewichteten Form, d.h. bei Beobachtungswerten, die nicht alle dasselbe Gewicht haben. (749)
Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN)
Verwendete Fläche für die Pflanzenproduktion ausser Sömmerungsflächen und Wälder. (983)
Landwirtschaftlicher Gesamtproduktionswert
Der Produktionswert der vom Bereich Landwirtschaft erzeugten Produkte ergibt sich aus der Summe der Werte von: verkauften, durch den Produzenten verarbeiteten sowie für den Eigenverbrauch bezogenen landwirtschaftlichen Rohprodukten; Bestandesveränderungen; selbsterstellten Anlagen. (234)
Median, unteres und oberes Quartil

Der Median oder Zentralwert teilt die nach Grösse geordneten Beobachtungswerte in zwei gleich grosse Hälften. Die eine Hälfte der Werte liegt über, die andere unter dem Median.

In mathematischer Schreibweise ist der Median einer Anzahl n Beobachtungswerte x1, x2 bis xn so definiert: Die Beobachtungen seien x(1) < x(2) < < x(n).

Wenn n eine ungerade Zahl ist, dann ist der Median der Beobachtungswert in der Mitte: x((n+1) / 2).

Bei gerader Anzahl n liegt der Median in der Mitte zwischen den zwei mittleren Beobachtungen:

(1/2)x(n/2) + (1/2)x((n/2) + 1).

Im Gegensatz zu einem anderen häufig verwendeten Lagemass, dem arithmetischen Mittel (siehe dort), wird der Median durch Extremwerte nicht beeinflusst. Bei einer streng symmetrischen Häufigkeitsverteilung fällt der Median mit dem arithmetischen Mittel zusammen. Im Falle einer asymmetrischen Verteilung, z.B. des Einkommens, mit hohen Extremwerten liegt er unter dem arithmetischen Mittel und bei tiefen Extremwerten darüber. Je deutlicher die Asymmetrie ist, desto grösser ist der Unterschied zwischen arithmetischem Mittel und Median. Der Median ist auch bei asymmetrischen Verteilungen geeignet, die Lokation der Verteilung zu beschreiben. Eine Variante des Medians, der gewichtete Median, ordnet jeder Beobachtung ein Gewicht zu.

Teilt man die der Grösse nach geordneten Beobachtungswerte in vier Gruppen mit einer gleichwertigen Anzahl Fälle auf, so stellt der Wert des unteren Quartils denjenigen Wert dar, der zwischen dem Wert des letzten beobachteten Falles des ersten Viertels und dem Wert des ersten beobachteten Falles des zweiten Viertels liegt. Der Wert des oberen Quartils stellt denjenigen Wert dar, der zwischen dem Wert des letzten beobachteten Falles des dritten Viertels und dem Wert des ersten beobachteten Falles des vierten Viertels liegt. (8)

Mittelwert(e)
siehe „Lagemasse“ (oder „Arithmetisches Mittel“, „Median“) (750)
Ökologischer Leistungsnachweis

Der Bund richtet Bewirtschafterinnen und Bewirtschaftern von bodenbewirtschaftenden bäuerlichen Betrieben unter der Voraussetzung des ökologischen Leistungsnachweises allgemeine Direktzahlungen und Ökobeiträge aus.

Der ökologische Leistungsnachweis umfasst:

a. eine tiergerechte Haltung der Nutztiere
b. eine ausgeglichene Düngerbilanz
c. einen angemessenen Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen
d. eine geregelte Fruchtfolge
e. einen geeigneten Bodenschutz
f. eine Auswahl und gezielte Anwendung der Pflanzenbehandlungsmittel. (233)

Pathogene Organismen
Krankheitserregende Organismen (800)
Quartil, unteres und oberes
siehe «Median». (751)
Städte
Gemeinden mit mindestens 10'000 Einwohnern. (390)
Vertrauensintervall

Da Stichprobenerhebungen nur einen Teil der interessierenden Population (Grundgesamtheit) einschliessen, sind ihre Ergebnisse immer mit einer Unsicherheit behaftet. Diese Unsicherheit hängt vom Stichprobenumfang, der Stichprobenrate, den Antwortausfällen und von der Streuung des betrachteten Merkmals in der Grundgesamtheit ab. Sie kann quantifiziert werden, indem ein Vertrauensintervall berechnet wird, dessen Grenzen umso weiter auseinander liegen, je ungenauer die Resultate sind. Eine solche Quantifizierung setzt voraus, dass die Stichprobe mittels eines Zufallsverfahrens aus der Grundgesamtheit gezogen worden ist, was bei Stichprobenerhebungen des Bundesamtes für Statistik immer der Fall ist.

Ein Vertrauensintervall hängt von seinem "Konfidenz-Niveau" (oder Vertrauensniveau) ab, welches meistens bei 95% festgelegt wird. Wenn wir annehmen, dass sich der Parameter, der zu schätzen ist, innerhalb des Vertrauensintervalls befindet, dann ist auf längere Sicht unser Fehlerrisiko auf 5% beschränkt. Genauer gesagt bedeutet dies, dass im Durchschnitt 95% der berechneten Intervalle den Parameter enthielten, wenn die Stichprobenerhebung viele Male unabhängig und unter gleichen Bedingungen durchgeführt würde. In der Praxis werden natürlich die Erhebungen nicht wiederholt. Die Definition des Vertrauensintervalls bedeutet also, dass es zwar unwahrscheinlich, aber nicht völlig ausgeschlossen ist, dass der Parameter nicht im berechneten Vertrauensintervall liegt.

Wenn der geschätzte Wert jeweils in der Mitte des Vertrauensintervalls liegt, spricht man von einem symmetrischen Vertrauensintervall. Im gegenteiligen Fall ist der Vertrauensintervall asymmetrisch. Zum Beispiel für Quantile treten asymmetrische Vertrauensintervalle im allgemeinen auf. (783)

Zonen (Landwirtschaft)
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche der Schweiz wird in mehrere Zonen unterteilt. Bei den Förderungsmassnahmen des Bundes soll damit den unterschiedlichen landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen besser Rechnung getragen werden. Die wichtigsten Abgrenzungskriterien sind: Klima, Verkehrslage, Oberflächengestaltung, Höhenlage, Exposition.
Laut landwirtschaftlichem Produktionskataster werden sechs Zonen unterschieden (wobei die Bergzone 4 die höchstgelegene ist), die in drei Gruppen zusammengefasst werden: a) Talgebiet (Talzone, Hügelzone); b) Berggebiet (Bergzone 1, Bergzone 2, Bergzone 3, Bergzone 4); c) Sömmerungsgebiet.
Bisweilen werden die sechs Zonen auch in drei Regionen zusammengefasst: a) Talregion (Talzone); b) Hügelregion (Hügelzone, Bergzone 1); c) Bergregion (Bergzonen 2-4).
Ab 2008 ersetzt die Talzone die drei folgenden Zonen, welche bisher verwendet wurden: die Ackerbauzone, die erweiterte Übergangszone und die Übergangszone. (232)
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Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010
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