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Statistik Schweiz

Definitionen

Dokument / Objekt Titel Periode
Arbeit und Erwerb - Definitionen. Download (). Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. 127 KB   Arbeit und Erwerb - Definitionen
(do-d-03-ami-2012-01)
Bundesamt für Statistik BFS
2012
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Absenzen
Die Absenzen entsprechen dem Zeitraum, während dem eine Person normalerweise am Arbeitsplatz hätte sein müssen, es jedoch nicht war (wegen Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub, Militär- oder Zivildienst, Zivilschutz, Kurzarbeit, Arbeitskonflikt, aus persönlichen/familiären Gründen und wegen schlechtem Wetter). Ferien- und Feiertage sowie Fehlzeiten infolge einer Flexibilisierung der Arbeitszeiten gelten nicht als Absenzen. (646)
Absenzenquote
(655)

Anwesenheitsbewilligung
Durch die kantonalen Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration (BFM) oder das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erteilte Bewilligung, welche einem/einer ausländischen Staatsangehörigen das Recht erteilt, sich während der Dauer der Bewilligung in der Schweiz aufzuhalten. Je nach Anwesenheitsbewilligung werden acht Kategorien von ausländischen Staatsangehörigen unterschieden: (1) Niedergelassene (Ausweis C), (2) Aufenthalter (Ausweis B), (3) Kurzaufenthalter (Ausweis L), (4) Vorläufig Aufgenommene (Ausweis F), (5) Asylsuchende (Ausweis N), (6) Schutzbedürftige (Ausweis S), (7) Internationale Funktionäre, Diplomaten und deren Familienangehörige (EDA-Ausweis), (8) Grenzgänger (Ausweis G). (501)
Arbeitsangebot
Das Arbeitsangebot ist die Menge der von den Arbeitskräften angebotenen Arbeit. Es setzt sich aus den Erwerbstätigen und den Erwerbslosen zusammen. (171)
Arbeitsangebot und -nachfrage
Schema: (878)

Arbeitseinkommen
Das Arbeitseinkommen setzt sich aus Einnahmen (in Form von Geld, Natural- oder Dienstleistungen) zusammen, die einer Person aus der Ausübung einer entlöhnten oder selbständigen Tätigkeit entstehen. Es umfasst die Beträge, welche diese Person entweder als direktes Ergebnis ihrer beruflichen Tätigkeit (Löhne oder Ertrag aus der selbständigen Tätigkeit) oder auf Grund ihrer beruflichen Situation (beschäftigungsbezogene Vorsorgeleistungen) erhält. Nicht zum Arbeitseinkommen gehört das stellenunabhängige Einkommen aus anderen Quellen wie Vermögen, Sozialhilfe, Transferleistungen usw.

(siehe auch den verwandten Begriff «Lohn») (153)
Arbeitslosenquote
(163)

Arbeitslosigkeit
Der Ausdruck "arbeitslos" wird häufig synonym mit "erwerbslos gemäss ILO" verwendet. Die amtliche Statistik der Schweiz unterscheidet jedoch zwischen den beiden Begriffen. Siehe "registrierte Arbeitslose", "Erwerbslose gemäss ILO", "Arbeitslosenquote", "Erwerbslosenquote gemäss ILO". (927)
Arbeitsnachfrage
Die Arbeitsnachfrage stellt die seitens der Arbeitgeber nachgefragte Menge an Arbeit dar. Sie setzt sich aus den besetzten (Beschäftigte) und den offenen Stellen zusammen. (164)
Arbeitsverdienst (landwirtschaftliche Betriebe)
Vom landwirtschaftlichen Betrieb erwirtschafteter Jahresüberschuss, welcher als Entschädigung für die auf dem Betrieb geleistete Arbeit von nicht entlöhnten familieneigenen Arbeitskräften zur Verfügung steht (landwirtschaftliches Einkommen minus Zinsanspruch für Eigenkapital). (228)
Arbeitszeit
Elemente: (647)

Arithmetisches Mittel

Das arithmetische Mittel, auch Durchschnitt oder arithmetischer Mittelwert genannt, wird errechnet, indem man die einzelnen Beobachtungswerte addiert und die Summe durch die Anzahl der Beobachtungswerte teilt.

In mathematischer Schreibweise ist der Mittelwert einer Anzahl n Beobachtungswerte x1, x2 bis xn definiert als x = (x1 + x2 + … + xn) / n.

Im Gegensatz zu einem anderen häufig verwendeten Lagemass, dem Median (siehe dort), wird das arithmetische Mittel durch die Grösse der Extremwerte stark beeinflusst. Bei einer streng symmetrischen Häufigkeitsverteilung fällt das arithmetische Mittel mit dem Median zusammen. Im Falle einer asymmetrischen Verteilung, z.B. des Einkommens, mit hohen Extremwerten liegt das arithmetischen Mittel über dem Median, bei tiefen Extremwerten darunter. Je deutlicher die Asymmetrie ist, desto grösser ist der Unterschied zwischen arithmetischem Mittel und Median. Um die Lokation einer Verteilung zu beschreiben ist das arithmetische Mittel darum nur bei ungefähr symmetrischen Verteilungen geeignet. Eine Variante des arithmetischen Mittels, das gewichtete Mittel, ordnet jeder Beobachtung ein Gewicht zu. (748)

Aufenthalter (Ausweis B)
Ausländische Staatsangehörige, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. Die Gültigkeitsdauer der Aufenthaltsbewilligung ist befristet. (505)
Beschäftigte (besetzte Stellen)
Beschäftigte bezeichnen besetzte Stellen. Obwohl sich ihre Bedeutungsfelder stark überschneiden, ist unter den Begriffen «Beschäftigte (besetzte Stellen)» und «Erwerbstätige» nicht dasselbe zu verstehen, kann doch eine erwerbstätige Person mehrere Stellen besetzen. In diesem Fall wird von Mehrfachbeschäftigung gesprochen.

(siehe auch den verwandten Begriff «Erwerbstätige») (165)
Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten
Die Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten resultiert aus der Umrechnung des Arbeitsvolumens (gemessen als Beschäftigte oder Arbeitsstunden) in Vollzeitbeschäftigte. Die Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten ist definiert als das Total der geleisteten Arbeitsstunden dividiert durch das Jahresmittel der Arbeitsstunden, die durch Vollzeitbeschäftigte erbracht werden. (639)
Bewegungen auf dem Arbeitsmarkt
Schema: (650)

Bruttoinlandprodukt (BIP)
Das BIP ist ein Mass für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft im Laufe eines Jahres. Es misst den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen, soweit diese nicht als Vorleistungen für die Produktion anderer Waren und Dienstleistungen verwendet werden - also die sog. Wertschöpfung. Das BIP wird in jeweiligen Preisen und in konstanten Preisen eines bestimmten Jahres errechnet. In konstanten Preisen wird die reale Wirtschaftsentwicklung im Zeitablauf frei von Preiseinflüssen dargestellt. (208)
Bruttoübergänge zwischen Erwerbstätigkeit, Erwerbslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit
Die Bruttoübergänge spiegeln den Übergang von einem Anfangsstatus zu einem Endstatus innerhalb einer gewissen Zeitspanne wider. Misst man die Bruttoübergänge zwischen der Erwerbstätigkeit, der Erwerbs¬losigkeit und der Nichterwerbstätigkeit, so lassen sich neun unterschiedliche Personengruppen voneinander unterscheiden (Erwerbstätige, die zu Erwerbslosen gemäss ILO wurden; Erwerbstätige, die zu Nichterwerbspersonen wurden; Erwerbstätige, die erwerbstätig blieben; Erwerbslose gemäss ILO, die erwerbstätig wurden usw.). (648)
Erwerbslose gemäss ILO
Als Erwerbslose gemäss ILO gelten Personen im Alter von 15-74 Jahren, die

  • in der Referenzwoche nicht erwerbstätig waren

  • und die in den vier vorangegangenen Wochen aktiv eine Arbeit gesucht haben und

  • und die für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar wären.


Diese Definition entspricht den Empfehlungen des Internationalen Arbeitsamtes (ILO) und der Definition von EUROSTAT.

(634)
Erwerbslosenquote gemäss ILO
Formel: (170)

Erwerbspersonen
Als Erwerbspersonen gelten die Erwerbstätigen und die Erwerbslosen gemäss ILO zusammen. Die Erwerbspersonen bilden zusammen das Arbeitsangebot. (166)
Erwerbsquote
(167)

Erwerbstätige
Als Erwerbstätige gelten Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die während der Referenzwoche

  • mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet haben,

  • oder trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz (wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub, Militärdienst usw.) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende hatten,

  • oder unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.

Unter diese Definition fallen, unabhängig vom Ort, wo die Tätigkeit ausgeführt wird (im Betrieb, zu Hause [Heimarbeit] oder in einem anderen Privathaushalt), alle Arbeitnehmenden, Selbständigerwerbenden, im eigenen Familienbetrieb mitarbeitenden Familienmitglieder, Lehrlinge, Rekruten, Unteroffiziere und Offiziere, die während der Rekrutenschule bzw. des Abverdienens ihre Arbeitsstelle bzw. ihren Arbeitsvertrag behalten können, Schüler und Studierende, die neben ihrer Ausbildung einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Rentner, die nach der Pensionierung noch erwerbstätig sind. Nicht berücksichtigt werden die Hausarbeit im eigenen Haushalt, unbezahlte Nachbarschaftshilfe und andere ehrenamtliche Tätigkeiten.

(siehe auch den verwandten Begriff «Beschäftigte») (168)
Erwerbstätigenquote
(169)

Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Ein GAV ist ein Vertrag, der zwischen einem Arbeitgeberverband (oder mehreren Arbeitgeberverbänden) und/oder einem (oder mehreren) Arbeitgeber(n) einerseits und einem Arbeitnehmerverband (oder mehreren Arbeitnehmerverbänden) andererseits abgeschlossen wird. Darin werden gemeinsam Bestimmungen aufgestellt über Abschluss, Inhalt und Beendigung der einzelnen Arbeitsverhältnisse der beteiligten Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden (normative Bestimmungen). Ein GAV kann auch andere Bestimmungen enthalten (indirekt schuldrechtliche Bestimmungen), soweit sie das Verhältnis zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden betreffen, oder sich auf die Aufstellung solcher Bestimmungen beschränken. Der Gesamtarbeitsvertrag kann ferner die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich (direkt schuldrechtliche Bestimmungen) sowie die Kontrolle und Durchsetzung der genannten Bestimmungen regeln. (172)
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Zuletzt aktualisiert am: 23.01.2012
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