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Statistik Schweiz
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Umwelt_Reserve - IndikatorenÖkologisch bewirtschaftete Nutzfläche

Ökologische Ausgleichsflächen
Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft Daten zur Grafik

Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft; Bundesamt für Statistik Daten zur Grafik

Quelle: Bundesamt für Landwirtschaft; Bundesamt für Statistik Daten zur Grafik

Die Anteile der biologisch bewirtschafteten sowie der ökologischen Ausgleichsflächen (ÖA) an der landwirtschaftlichen Nutzfläche insgesamt sind zwischen 1996 und 2003 angestiegen und stagnieren seither.

Regional bestehen grosse Unterschiede: Im Berggebiet ist der Anteil der biologischen Flächen wesentlich grösser als im Talgebiet, da im Berggebiet die Umstellung auf biologische Bewirtschaftung und das Schaffen von ÖA weniger grosse Veränderungen erfordert als als im Talgebiet.

Im Rahmen des Verfassungsauftrages (Art. 104 BV) fördert der Bund Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Eine umweltverträgliche Produktion bedeutet, die Belastung der Umwelt mit Schadstoffen zu minimieren und die biologische Vielfalt zu erhalten.

Beim biologischen Landbau handelt es sich um eine besonders umweltschonende und tiergerechte Produktionsform mit strengen Richtlinien. Die Umwandlung eines landwirtschaftlichen Betriebes in einen biologisch bewirtschaftenden Betrieb geschieht auf freiwilliger Basis. Diese Art der Landwirtschaft wird vom Bund durch Ökologische Direktzahlungen unterstützt.

Die ÖA sind extensiv genutzte Flächen (spätes Mähen, wenig bis kein Dünger und Pflanzenschutzmittel). Seit 1999 werden nur Direktzahlungen ausgezahlt, wenn mindestens 7% der landwirtschaftlichen Nutzfläche ÖA sind (für Spezialkulturen gelten 3,5%). Diese Auflage ist Teil des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN), welcher den Landwirten, die Direktzahlungen erhalten (dies betrifft fast alle Landwirte), gewisse ökologische Mindestanforderungen auferlegt. Seit 1999 gibt es zwei Arten von ÖA: ÖA, die für den ÖLN angerechnet werden und zudem zu zusätzlichen Beiträgen berechtigen (extensive Weiden, Buntbrachen,…) und ÖA, die zwar für den ÖLN angerechnet werden, aber zu keinen zusätzlichen Beiträgen berechtigen (Magerwiesen, bestockte Weiden,...).


Weiterführende Informationen:

 

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