Migration und Integration Analyse: IntegrationÜbersicht
Gemäss Schweizer Gesetzgebung soll die Integration längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Ziel der Integration, die einen langen Prozess auf Seiten der einzelnen Personen wie auch auf Seiten der Aufnahmegesellschaft darstellt, ist die chancengleiche Teilhabe von Ausländerinnen und Ausländern an der schweizerischen Gesellschaft (Art. 2 Abs. 1
VIntA und Art. 4
und 53
AuG).
Die Erreichung dieses Ziels lässt sich an den statistischen Werten ermessen, die Zugewanderte in verschiedenen Bereichen im Vergleich zu Einheimischen in der gleichen sozioökonomischen Lage und familiären Situation aufweisen. Allerdings führt der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts nicht automatisch zu Chancengleichheit. Eine Eurostat-Studie hielt 1998 fest: „Seit Ende des Zweiten Weltkriegs haben die Migrationsbevölkerungen in Europa so stark zugenommen und sich in einem solchen Mass diversifiziert, dass sich das Phänomen der Immigration nicht mehr nur anhand des Kriteriums der Staatszugehörigkeit analysieren lässt (…). Das rechtliche Kriterium der Staatszugehörigkeit entspricht nicht mehr der Realität der zugewanderten Bevölkerung.“ Deshalb wird generell auch der Begriff „Bevölkerung mit Migrationshintergrund“, der dem jeweiligen kulturellen und historischen Kontext der einzelnen Staaten angepasst werden muss, vorgezogen (entsprechende Eckdaten für die Schweiz auf dieser Seite). Er ersetzt zunehmend die allzu reduzierende Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Staatsangehörigen, da er nicht nur auf der aktuellen Staatsangehörigkeit einer Person beruht, sondern deren Migrationserfahrung berücksichtigt.
Die Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund
Wie viele andere Länder hat auch das BFS gestützt auf die Empfehlungen der UNO (siehe Seite 92 in diesem Dokument
) eine Typologie der Bevölkerung nach Migrationsstatus erstellt (Einzelheiten zur Typologie hier). Sie basiert auf der Staatsangehörigkeit, dem Geburtsort der betroffenen Person und dem Geburtsland des Vaters bzw. der Mutter. In der Schweiz haben 30,6% der ständigen Wohnbevölkerung im Alter von 15 und mehr Jahren einen Migrationshintergrund. Diese heterogene Bevölkerung besteht aus im Inland geborenen oder seit unterschiedlich langer Zeit in der Schweiz lebenden Personen und hat deshalb auch nicht die gleichen Integrationsbedürfnisse.
Mit der schweizerischen Staatsangehörigkeit erwirbt die eingebürgerte Person sämtliche politischen und wirtschaftlichen Rechte. Dies impliziert einerseits, dass sich alle Ausländerinnen und Ausländer unabhängig von ihrem Generationenstatus in einem nicht abgeschlossenen Integrationsprozess befinden. Andererseits wäre zu überprüfen, ob im In- oder Ausland geborene Eingebürgerte, die den Integrationsprozess offiziell abgeschlossen haben, tatsächlich eine rechtsgleiche Behandlung erfahren wie Schweizerinnen und Schweizer.
Die Bevölkerung, deren Integration gemessen werden soll, unterscheidet sich deshalb auch leicht von der Bevölkerung mit Migrationshintergrund (gemäss Typologie), wobei der folgende Unterschied besteht: Es wird die 3. oder höhere Ausländergeneration dazugezählt.
Im Sinne der leicht geänderten Typologie umfasst die Bevölkerung mit Migrationshintergrund alle Personen ohne Schweizer Pass (unabhängig vom Generationenstatus) sowie die eingebürgerten Schweizerinnen und Schweizer der ersten und zweiten Generation. Sie verteilt sich auf Erstmigranten und -migrantinnen und im Inland Geborene bzw. auf die erste und die weiteren Ausländergenerationen (2. und höhere) in der Schweiz.
Die Bevölkerung ohne Migrationshintergrund kann als Referenzbevölkerung für die Integration gelten. Mit ihr oder mit der Gesamtbevölkerung werden die statistischen Werte der Zielbevölkerung der Integration verglichen, um die Chancengleichheit in den einzelnen Lebensbereichen zu messen.
Bevölkerung nach dem für die Integrationsmessung angepassten Migrationsstatus
| Geburtsort | Staatsangehörigkeit | Geburtsort der Eltern | ||
|---|---|---|---|---|
| 2 im Inland | 1 im Inland | 2 im Ausland | ||
| im Inland | gebürtige Schweizer/innen | o | o | II |
| Eingebürgerte | o | II | II | |
| Ausländer/innen | II | II | II | |
| im Ausland | gebürtige Schweizer/innen | o | o | I |
| Eingebürgerte | I | I | I | |
| Ausländer/innen | I | I | I | |
Ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren nach dem für die Integrationsmessung angepassten Migrationsstatus, 2008
| In Tausend | In % | |
|---|---|---|
| Total | 6417 | 100 |
| Bevölkerung ohne Migrationshintergrund | 4360 | 67.9 |
| Bevölkerung mit Migrationshintergrund1 | 1967 | 30.7 |
| 1. Generation | 1604 | 25.0 |
| 2. und höhere Generation | 363 | 5.7 |
| Personen mit nicht bestimmbaren Migrationsstatus | 89 | 1.4 |
