MitarbeiterInnen von Amtsstellen gemäss Artikel 15 der GWR-Verordnung können als GWR-Kunden bzw. als Erhebungsstellen der Bau- und Wohnbaustatistik einen Online-Zugriff auf die Daten des eidg. GWR beantragen. Sie erhalten dann einen persönlichen Benutzernamen und ein Passwort, mit welchen sie via Internet die Gebäude- und Wohnungsangaben ihres Gebietes konsultieren und bearbeiten können.
Der Online-Zugriff auf das eidg. GWR erlaubt den Amtsstellen ausserdem, die Gebäude- bzw. Wohnungsdaten ihres Gebietes zu exportieren, um diese in ihren eigenen Applikationen weiterzuverwenden.
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