Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie
Mutterschaftsversicherung*
| Gemeindetypen | Ja-Anteil |
|---|---|
| Zentren | 63% |
| Suburbane Gemeinden | 48% |
| Einkommensstarke Gemeinden | 63% |
| Periurbane Gemeinden | 49% |
| Touristische Gemeinden | 55% |
| Industrielle und tertiäre Gemeinden | 55% |
| Ländliche Pendlergemeinden | 50% |
| Agrarisch-gemischte Gemeinden | 44% |
| Agrarische Gemeinden | 46% |
| Schweiz | 55% |
Mutterschaftsversicherung
Ablehnung in der Deutschschweiz ausserhalb der städtischen Zentren
Das Vorhandensein einer allgemeinen Versicherung, welche es Müttern erlaubt, in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt eines Kindes vom Erwerbsarbeitsplatz fern zu bleiben, gilt heute nach weit verbreiteter Meinung als wichtiges Element einer zufrieden stellenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung von Frau und Mann haben fortschrittliche europäische Länder, z.B. Norwegen und Schweden zudem bestimmt, dass ein Teil dieses Urlaubs von den Vätern bezogen werden muss. In der Schweiz entschied sich am 26. September 2004 eine Mehrheit von 55% der abstimmenden Personen in einer eidgenössischen Volksabstimmung für die Einführung einer allgemeinen Erwerbsersatzversicherung für erwerbstätige Mütter. Seit dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes am 1. Juli 2005 kommen jetzt alle erwerbstätigen Frauen in der Schweiz nach der Geburt eines Kindes in den Genuss eines bezahlten Urlaubs. Die Leistungen dieser Versicherung sind allerdings im Vergleich zu den fortschrittlichen europäischen Wohlfahrtsstaaten sehr bescheiden. Während lediglich 14 Wochen werden nach der Geburt 80% des zuletzt erzielten Lohnes bzw. maximal 172 Schweizer Franken pro Tag ausbezahlt. Auch diese minimale Versicherung wurde allerdings noch von einer Mehrheit der Stimmenden ausserhalb der städtischen Zentren in der Deutschschweiz abgelehnt. Diese Abstimmungsresultate bringen grundlegend unterschiedliche Einstellungen der Bevölkerung zur Gleichstellung von Vätern und Müttern sowie zur Rolle des Staates bei der Gewährleistung sozialer Solidarität zum Ausdruck.
Das Vorhandensein einer allgemeinen Versicherung, welche es Müttern erlaubt, in den ersten Wochen und Monaten nach der Geburt eines Kindes vom Erwerbsarbeitsplatz fern zu bleiben, gilt heute nach weit verbreiteter Meinung als wichtiges Element einer zufrieden stellenden Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Unter dem Gesichtspunkt der Gleichstellung von Frau und Mann haben fortschrittliche europäische Länder, z.B. Norwegen und Schweden zudem bestimmt, dass ein Teil dieses Urlaubs von den Vätern bezogen werden muss. In der Schweiz entschied sich am 26. September 2004 eine Mehrheit von 55% der abstimmenden Personen in einer eidgenössischen Volksabstimmung für die Einführung einer allgemeinen Erwerbsersatzversicherung für erwerbstätige Mütter. Seit dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes am 1. Juli 2005 kommen jetzt alle erwerbstätigen Frauen in der Schweiz nach der Geburt eines Kindes in den Genuss eines bezahlten Urlaubs. Die Leistungen dieser Versicherung sind allerdings im Vergleich zu den fortschrittlichen europäischen Wohlfahrtsstaaten sehr bescheiden. Während lediglich 14 Wochen werden nach der Geburt 80% des zuletzt erzielten Lohnes bzw. maximal 172 Schweizer Franken pro Tag ausbezahlt. Auch diese minimale Versicherung wurde allerdings noch von einer Mehrheit der Stimmenden ausserhalb der städtischen Zentren in der Deutschschweiz abgelehnt. Diese Abstimmungsresultate bringen grundlegend unterschiedliche Einstellungen der Bevölkerung zur Gleichstellung von Vätern und Müttern sowie zur Rolle des Staates bei der Gewährleistung sozialer Solidarität zum Ausdruck.
Zuletzt aktualisiert am: 29.01.2010

