Politik
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Frauen in kantonalen Behörden
Uneinheitliches Bild von Fortschritten und Rückschritten
Gemäss einer verbreiteten Annahme gilt ein Frauenanteil von 30 Prozent als kritischer Grenzwert, damit die in einer Organisation getroffenen Entscheidungen auch die spezifischen Interessen, Bedürfnisse und Anliegen von Frauen widerspiegeln (1). Nimmt man diese 30-Prozent Marke als Benchmark zur Beurteilung der Gleichstellung in den kantonalen Behörden, zeigt sich ein durchzogenes Bild der zwei jüngsten Amtsperioden: In den kantonalen Parlamenten wurde dieser Grenzwert nur gerade in drei Kantonen - Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Obwalden - in beiden Perioden erreicht oder überschritten. Drei weitere Kantone - Zürich, Thurgau und Bern - weisen zusätzlich wenigstens in der aktuellen Amtsperiode einen Frauenanteil von mindestens 30% in ihren Parlamenten auf. In den Kantonen Genf und Appenzell-Ausserrhoden, welche vormals die 30-Prozent-Marke ebenfalls überschritten hatten, sind die Frauenanteile in den Parlamenten anlässlich der letzten Wahlen wiederum deutlich auf nunmehr 23% bzw. rund 25% geschrumpft. Gerade die Entwicklung in den beiden zuletzt erwähnten Kantonen zeigt, dass in der politischen Gleichstellung der Geschlechter nicht von konstanten Fortschritten ausgegangen werden kann und sogar mit Rückschritten gerechnet werden muss. Die Betrachtung der kantonalen Regierungen ergibt ein heterogenes Bild. Die Extremwerte werden von den drei Kantonen Zürich, Bern und Tessin bzw. den fünf Kantonen Schwyz, Appenzell-Innerrhoden, Aargau, Thurgau sowie Wallis gebildet. Während für die erste Gruppe von einer angemessenen Frauenvertretung in den Regierungen gesprochen werden darf, sind die Frauen in der zweiten Gruppe im gesamten Untersuchungszeitraum überhaupt nicht in den Regierungen vertreten.
Gemäss einer verbreiteten Annahme gilt ein Frauenanteil von 30 Prozent als kritischer Grenzwert, damit die in einer Organisation getroffenen Entscheidungen auch die spezifischen Interessen, Bedürfnisse und Anliegen von Frauen widerspiegeln (1). Nimmt man diese 30-Prozent Marke als Benchmark zur Beurteilung der Gleichstellung in den kantonalen Behörden, zeigt sich ein durchzogenes Bild der zwei jüngsten Amtsperioden: In den kantonalen Parlamenten wurde dieser Grenzwert nur gerade in drei Kantonen - Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Obwalden - in beiden Perioden erreicht oder überschritten. Drei weitere Kantone - Zürich, Thurgau und Bern - weisen zusätzlich wenigstens in der aktuellen Amtsperiode einen Frauenanteil von mindestens 30% in ihren Parlamenten auf. In den Kantonen Genf und Appenzell-Ausserrhoden, welche vormals die 30-Prozent-Marke ebenfalls überschritten hatten, sind die Frauenanteile in den Parlamenten anlässlich der letzten Wahlen wiederum deutlich auf nunmehr 23% bzw. rund 25% geschrumpft. Gerade die Entwicklung in den beiden zuletzt erwähnten Kantonen zeigt, dass in der politischen Gleichstellung der Geschlechter nicht von konstanten Fortschritten ausgegangen werden kann und sogar mit Rückschritten gerechnet werden muss. Die Betrachtung der kantonalen Regierungen ergibt ein heterogenes Bild. Die Extremwerte werden von den drei Kantonen Zürich, Bern und Tessin bzw. den fünf Kantonen Schwyz, Appenzell-Innerrhoden, Aargau, Thurgau sowie Wallis gebildet. Während für die erste Gruppe von einer angemessenen Frauenvertretung in den Regierungen gesprochen werden darf, sind die Frauen in der zweiten Gruppe im gesamten Untersuchungszeitraum überhaupt nicht in den Regierungen vertreten.
- (1) European Commission (1999): Equal Opportunities for Women and Men in the European Union
. Annual Report 1998, Luxemburg, Seite 20.
Zuletzt aktualisiert am: 29.01.2010
