Seite drucken | Fenster schliessen
Statistik Schweiz

Atlas über das Leben nach 50

You don't have installed a Flash Player!

Download Adobe Flash Player Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
Auf den Karten springt ein bemerkenswerter Umstand gleich ins Auge: Im Norden der Schweiz wohnhafte Paare an der Schwelle zum Pensionsalter verfügen über mehr Zimmer als diejenigen der südlichen Schweiz. Aus der folgenden Grafik ist überdies ersichtlich, dass die Geräumigkeit (bewohnbare Fläche pro Person) mit zunehmendem Alter ansteigt.
Aus der ersten Karte ist der Anteil der "privilegierten" Betagten, die über geräumige Wohnungen verfügen und darüber hinaus diese auch meistens besitzen, deutlich ersichtlich. Sie verteilen sich über die Regionen der Nordschweiz, von der Ajoie bis in den Thurgau, nach St. Gallen, Appenzell und Zentral- und Ostbünden sowie dem Genfer Einzugsgebiet. Hingegen ist die Anzahl gut situierter Betagter in den grössten Schweizer Städten relativ gering.
In den zentralen, westlichen und teilweise den südlichen Regionen bewohnt ein grosser Anteil der Paare im dritten Lebensalter mittelgrosse Wohnungen (2- bis 4-Zimmer). In den grossen Agglomerationen leben betagte Paare im Schnitt in kleineren Wohnungen, wie aus der dritten Karte ersichtlich ist. Dies trifft speziell auf Zürich, Basel, Lausanne und Genf zu, was sich aus den Bodenpreisen erklären lässt. Dieser Fakt trifft ebenso, allerdings um maximal einen Viertel, auf die Westschweizer und Berner Voralpen, den südlichen Tessin und das Engadin zu.
Verfügbare Wohnfläche nach Alterskategorie

Definitionen


Wohnung: Gemäss Definition der Volkszählung 2000 ist unter "Wohnung" zu verstehen: Alle Räume, die einem Privathaushalt als Unterkunft zur Verfügung stehen und eine Küche oder Kochgelegenheit umfassen. Es kann nur einen Haushalt pro Wohnung geben, was im Vergleich mit der Erhebung von 1990 eine Neuerung darstellt.


Betagtenhaushalt: Privathaushalt, in dem mindestens eine über 64-jährige Person lebt. In diesem Kapitel werden Betagtenhaushalte nach dem Alter des ältesten Haushaltvorstandes eingeteilt.
Zuletzt aktualisiert am: 29.01.2010
Seite drucken | Fenster schliessen