Atlas über das Leben nach 50
Der Anteil von Einpersonenhaushalten mit mehr als zwei Zimmern beträgt gesamtschweizerisch 54% bei den unter 50-Jährigen, 68% bei den 50- bis 64-Jährigen und 73% im Nachpensionsalter. Dieser Wert fällt im vierten Lebensalter wieder. Aus der entsprechenden Grafik ist zudem ersichtlich, dass mindestens 30% der Haushalte mit 50- bis 64-Jährigen in einem Einfamilienhaus leben, während sich dieser Anteil bei den beiden älteren Alterskategorien (den 65- bis 79- und den über 79-Jährigen) auf unter 30% beläuft. Demnach lebt die Altersgruppe der 50- bis 64-Jährigen in besseren Wohnverhältnissen als die über 64-Jährigen.
Einpersonenhaushalte in geräumigen Wohnungen finden sich in den Nordschweizer Regionen und im Oberwallis und bilden damit die "Wohnprivilegierten". Die 50- bis 64-Jährigen in der Nordschweiz (ohne Grossagglomerationen) und in Mittelbünden sind raummässig die Privilegiertesten. Diese erhebliche regionale Divergenz kann damit erklärt werden, dass in den nördlichen Regionen der Schweiz Wohneigentum traditionell als erstrebenwert betrachtet wird. Bei den über 49-Jährigen bewohnen vor allem Einzelpersonen in den periurbanen Gebieten grosse Wohnungen, häufig als Folge des Hinschieds der Partnerin oder des Partners oder als Folge des Wohlstands, der im Laufe des Erwerbslebens erwirtschaftet wurde.
Personen im dritten Lebensalter (65- bis 79-Jährige) wohnen proportional gesehen noch häufiger allein in Wohnungen mit mehr als zwei Zimmern als die 50- bis 64-Jährigen Dies ist vor allem in den ländlichen Grenzgebieten der Nordschweiz und Graubündens der Fall.
Über 79-Jährige Wohneigentümer ziehen kaum um, ausser ein Heimeintritt wird erforderlich (siehe Kapitel 7). Die Wohnungsgrösse bleibt natürlich die gleiche, auch nach einer Verwitwung. Ein beträchtlicher Anteil von Hochbetagten in Einpersonenhaushalten mit grossen Wohnungen lässt sich überall feststellen, vor allem in den ländlichen Gebieten.
Einpersonenhaushalte in geräumigen Wohnungen finden sich in den Nordschweizer Regionen und im Oberwallis und bilden damit die "Wohnprivilegierten". Die 50- bis 64-Jährigen in der Nordschweiz (ohne Grossagglomerationen) und in Mittelbünden sind raummässig die Privilegiertesten. Diese erhebliche regionale Divergenz kann damit erklärt werden, dass in den nördlichen Regionen der Schweiz Wohneigentum traditionell als erstrebenwert betrachtet wird. Bei den über 49-Jährigen bewohnen vor allem Einzelpersonen in den periurbanen Gebieten grosse Wohnungen, häufig als Folge des Hinschieds der Partnerin oder des Partners oder als Folge des Wohlstands, der im Laufe des Erwerbslebens erwirtschaftet wurde.
Personen im dritten Lebensalter (65- bis 79-Jährige) wohnen proportional gesehen noch häufiger allein in Wohnungen mit mehr als zwei Zimmern als die 50- bis 64-Jährigen Dies ist vor allem in den ländlichen Grenzgebieten der Nordschweiz und Graubündens der Fall.
Über 79-Jährige Wohneigentümer ziehen kaum um, ausser ein Heimeintritt wird erforderlich (siehe Kapitel 7). Die Wohnungsgrösse bleibt natürlich die gleiche, auch nach einer Verwitwung. Ein beträchtlicher Anteil von Hochbetagten in Einpersonenhaushalten mit grossen Wohnungen lässt sich überall feststellen, vor allem in den ländlichen Gebieten.
Definitionen
Wohnung: Gemäss Definition der Volkszählung 2000 ist unter "Wohnung" zu verstehen: Alle Räume, die einem Privathaushalt als Unterkunft zur Verfügung stehen und eine Küche oder Kochgelegenheit umfassen. Es kann nur einen Haushalt pro Wohnung geben, was im Vergleich mit der Erhebung von 1990 eine Neuerung darstellt.
Betagtenhaushalt: Privathaushalt, in dem mindestens eine über 64-jährige Person lebt. In diesem Kapitel werden Betagtenhaushalte nach dem Alter des ältesten Haushaltvorstandes eingeteilt.
Zuletzt aktualisiert am: 29.01.2010

