(Bundesgesetz vom 21.03.1997 über Investitionshilfe für Berggebiete, aufgehoben per 01.01.2008)
Bis 1987 hat der Bund – in Übereinstimmung mit den Kantonen – im Investitionshilfegesetz 54 neue Regionen definiert mit dem Zweck der Förderung der Bergregionen. Das Gesetz wurde 1997 revidiert.
Diese 54 Regionen bestehen weiterhin; sie sind auf Alpen, Voralpen und Jura beschränkt und umfassten im Jahr 2000 insgesamt 1222 Gemeinden.
Ihre Grenzen decken sich häufig mit denjenigen der Raumplanungsregionen, stimmen aber nicht mit Kantonsgrenzen überein. Ihnen zugrunde liegen der Zentrum-Peripherie-Ansatz und das Konzept der Wachstumspole.
Die Hauptziele der aktualisierten IHG vom 21. März 1997 waren:
- die Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit im Berggebiet verbessern;
- die Ausnützung regionaler Potentiale fördern;
- zur Erhaltung der dezentralen Besiedelung und der soziokulturellen Eigenständigkeit und Vielfalt unseres Landes beitragen;
- eine nachhaltige Entwicklung im Berggebiet gewährleisten;
- die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden, Teilregionen und Regionen fördern.
Bundesgesetz vom 21.03.1997 über Investitionshilfe für Berggebiete wurde per 01.01.2008 aufgehoben und durch die neue Regionalpolitik des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO ersetzt.

