Die Gemeinde ist die kleinste, mit zahlreichen politischen Kompetenzen ausgestattete Verwaltungseinheit der Schweiz. Verschiedene Fusionen, Trennungen und territoriale Änderungen bestimmen den Gemeindestand (vgl. Tabelle unten). 1990 zählte man 3021 Gemeinden, im Jahr 2000 noch 2899. Am 1. Januar 2010 gab es 2596 Gemeinden, also 303 weniger als im Jahr 2000. Am 01.01.2012 zahlte man 2495 Gemeinden.
Zwischen den beiden letzten Volkszählungen 2000 und 2010 gab es eine Abnahme von 312 Gemeinden oder durchschnittlich 30 Gemeinden pro Jahr.
Bis 1999 erwähnte die Bundesverfassung die Gemeinden nicht. Art. 50 der neuen Bundesverfassung garantiert die Gemeindeautonomie nach Massgabe des Kantonales Rechts und hält den Bund an, die möglichen Auswirkungen seines Handelns auf die Gemeinden zu beachten und dabei auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete Rücksicht zu nehmen.
Die politische Organisation der lokalen Ebene liegt in der Schweiz in der Kompetenz der Kantone. Dies erklärt, dass sich die Gemeinden nicht nur bezüglich ihrer Grösse, sondern auch hinsichtlich ihrer Aufgabenbereiche und ihres administrativen und politischen Aufbaus von Kanton zu Kanton stark unterscheiden.
Die politischen Gemeinden stellen in zahlreichen Erhebungen das niedrigste Erfassungsniveau dar. Wegen ihrer stark schwankenden Grösse bezüglich der Einwohnerzahl (weniger als 20 Einwohner in Corippo TI bis mehr als 370'000 Einwohner in der Stadt Zürich, Mittlere Wohnbevölkerung 2007) und bezüglich der Fläche (ungefähr 30ha in Rivaz VD bis mehr als 28'000ha in Bagnes im Wallis), ihrer aufgrund von Gemeindereformen, Fusionen und Trennungen jährlich ändernden Zahl eignen sie sich indessen nur begrenzt für räumliche und zeitliche Analysen.


