Die nächsttiefere administrative Einheit nach dem Kanton ist der Bezirk. Aktuell umfasst die Schweiz insgesamt 166 Bezirke (1. Januar 2009). 4 Vollkantone (UR, GL, ZG, GE) und 4 Halbkantone (OW, NW, BS, AI) weisen keine Bezirksgliederung auf. Diese Kantone ohne Bezirksunterteilung werden je als ein Bezirk dargestellt.
Der Begriff Bezirk wird in den meisten Deutschweizer Kantonen verwendet. Ausnahmen sind Bern (Amtsbezirk), Luzern (Amt) und Appenzell I. Rh. (Landesteil). Im Welschland lautet die Bezeichnung für Bezirk «district» und im Tessin bzw. in Graubünden «distretto».
Die Bezirke sind keine politische Körperschaften, sondern reine Verwaltungseinheiten. Sie nehmen dezentrale Verwaltungsaufgaben der Kantone wahr, vor allem in den Bereichen Gesundheit (Bezirksspitäler, öffentliche Hygiene), z.T. Bildung (Bezirksschulen), Justiz (Bezirksgerichte) und allgemeine Verwaltung (Steuerwesen, Konkurswesen, usw.). In verschiedenen Kantonen entsprechen die Bezirke ausserdem den Wahlkreisen.Der Bezirk, als Zwischenebene zwischen Kanton und Gemeinde, spielt in der Statistik weiterhin eine wichtige Rolle.
Der Bestand der Bezirke blieb von 1850 bis 2000 weitgehend stabil. Ab 2000 (184 Bezirke) haben mehrere Kantone, insbesondere Graubünden, Waadt und St. Gallen, ihre Bezirksstruktur revidiert oder diese sogar abgeschafft. Im Kanton St. Gallen sind die bisherigen Bezirke per 01.01.2003 weggefallen. Gemäss Regierungsbeschluss des Kantons St. Gallen vom 20. Mai 2003 verwendet das Bundesamt für Statistik in der vom BFS verwalteten institutionellen Gliederung der Schweiz anstelle der Bezirke die Wahlkreise gemäss Artikel 121 der neuen Kantonsverfassung.

