Die Kantone sind seit 1848 die föderativen Glieder des Bundesstaates und geniessen eine weit ausgebaute Autonomie – sie sind für alle Bereiche zuständig, die nicht ausschliesslich dem Bund vorbehalten sind.
Auf Basis der Kantone wurden im Zuge der europäischen Integration auch die 7 Grossregionen gebildet.
Verschiedene Kantone haben Exklaven:
- Bern (2): Gemeinden Clavaleyres und Münchenwiler
- Obwalden (1): Gemeinde Engelberg
- Freiburg (5): Gemeindegruppen Estavayer und Surpierre; Gemeinden Vuissens und Wallenbuch (seit 2003 Gemeindeteil von Gurmels) sowie Tours (Gemeindeteil von Montagny FR)
- Solothurn (3): Gemeindegruppe Mariastein, Gemeinden Kleinlützel und Steinhof
- Schaffhausen (2): Bezirk Stein, Gemeindegruppe Rüdlingen/Buchberg
- Appenzell I. Rh. (4): Gemeinde Oberegg (2 Teile), im weiteren die beiden Klöster Grimmenstein und Wonnenstein (direkt dem Kanton unterstellt)
- St. Gallen (1): Raach (Gemeindeteil von Häggenschwil)
- Aargau (1): Kloster Fahr (verwaltungsmässig ein Gemeindeteil von Würenlos)
- Thurgau (1): Gemeinde Horn
- Waadt (1): Bezirk Avenches
- Genf (2): Gemeinde Céligny (2 Teile)
Obwohl die Kantone heute noch die Referenzeinheiten der Schweizer Statistik geblieben sind und seit 1998 als NUTS-Äuqivalente (Nomenclature des Unités Territoriales statistiques, Europäische Union) auf Stufe 3 angesiedelt sind, eignen sie sich nur bedingt für räumliche Analysen: ihre Grenzziehungen stimmen wenig mit funktionalen Gesichtspunkten überein, und ihre Grössen bzw. Bevölkerungszahlen sind sehr unterschiedlich.

