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Statistik Schweiz

Kantonale Koordinationsstellen und Registerharmonisierung

Gemäss Volkszählungsverordnung, Art. 20 Abs.1 Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet., bestimmt jeder Kanton für sein Gebiet eine für die Zusammenarbeit mit dem BFS und die Koordination der Aufstockungen zuständige Stelle.

Die Gemeinden und Kantone haben gemäss dem Registerharmonisierungsgesetz (RHG) ihre Einwohnerregister harmonisiert und somit die Voraussetzungen für die Realisierung der neuen Volkszählung geschaffen. Um die hohe Qualität der Statistik zu gewährleisten, sind die Register gefordert, die erreichte Datenqualität nachhaltig zu sichern. Aus diesem Grund ist die Nachführung der Personen-, Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren (AHV-Versichertennummer, EGID und EWID) eine laufende Aufgabe der Registerführer. Vertiefende Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite zur Registerharmonisierung.

Das Bundesamt für Statistik hat für den sicheren Datenaustausch zwischen den Registern - insbesondere die vierteljährlichen Datenlieferungen an die Statistik - eine elektronische Datenaustauschplattform (sedex) aufgebaut. Die Anwendungen dieser Plattform werden kontinuierlich ausgebaut. Weitere Informationen hierzu finden sie auf der Internetseite von sedex

Zuletzt aktualisiert am: 10.05.2012
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