Im Rahmen der Realisierung der neuen Volkszählung werden die Stichproben ab 2010 aus den Datenlieferungen der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister gezogen. Die rechtlichen Grundlagen dazu wurden mit dem Registerharmonisierungsgesetz
(RHG, Art. 16) geschaffen.
Die Personendaten werden mit den Datenlieferungen der Telefonanbieter kombiniert. Den jeweils aus dem Stichprobenrahmen gewählten Personen und Haushalten wird die entsprechende Telefonnummer zugeordnet.
Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite zum Stichprobenregister.
