Die neue Volkszählung beruht auf einer Registererhebung, die vorhandene Verwaltungsdaten auswertet. Dafür nutzt das BFS die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister, die Bundespersonenregister sowie das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister. Nur noch die notwendigen Informationen, die nicht in einem Register geführt werden, müssen mit ergänzenden Stichprobenerhebungen erfragt werden:
- mit einer jährlichen Strukturerhebung bei 200’000 Personen. Kantone und Städte können die Stichprobe für ihr Gebiet vergrössern;
- mit thematischen Erhebungen bei 10’000 bzw. 40’000 Personen (fünf Themen, abwechselnd eines pro Jahr);
- mit einer Omnibus-Erhebung zu aktuellen Themen bei 3'000 Personen.

