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Statistik Schweiz

Modernisierung BildungsstatistikAHVN13

Bezug der AHVN13
Für den Bezug der AHVN13 bei der Zentralen Ausgleichsstelle der AHV/IV (ZAS Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.) sind die technischen Spezifikationen auf den folgenden Internetseiten beschrieben:

Beschreibung der Datei, welche der ZAS geliefert werden muss (Formate, Datenträger, Personenmerkmale): http://www.zas.admin.ch/cdc/cnc3/uploads/files/BIPspecsv110d2.pdf Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
Beschreibung der UPI-Services für die Abfrage von AHVN13, insbesondere die Kapitel 5. und 6.: http://www.zas.admin.ch/cdc/cnc3/uploads/files/UPI_v1.3D2.pdf Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
Falls die AHVN13 bei Einwohnerregisterstellen des Kantons oder der Gemeinde bezogen werden soll, wenden sich die Softwarehersteller für die entsprechenden technischen Spezifikationen nicht ans BFS, sondern an den betreffenden Kanton oder die Gemeinde.

Die letzte Ziffer der AHVN13 ist eine Prüfziffer. Wenn die AHVN13 manuell in ein Schul-verwaltungssystem oder in ein kantonales System eingegeben wird, muss automatisch eine Prüfzifferkontrolle durchgeführt werden. Der entsprechend Algorithmus ist hier beschrieben: http://www.zas.admin.ch/cdc/cnc3/uploads/files/Kontrollziffer.pdf Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

 

Zuletzt aktualisiert am: 15.11.2010
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