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Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer
Bern, 28.10.2009 - Der Bundesrat hat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) zu Handen der eidgenössischen Räte verabschiedet. Mit dem UIDG wird die formell-gesetzliche Grundlage zur Einführung einer schweizweit einheitlichen und eindeutigen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) gelegt.
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Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG). Dieses Gesetz sieht vor, jedem Unternehmen in der Schweiz eine einheitliche Identifikationsnummer zuzuteilen. Sie vereinfacht den Verkehr der Unternehmen mit den Behörden und ist eine wichtige Voraussetzung zur Weiterentwicklung von E-Government in der Schweiz. Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. April 2009.
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In der Schweiz wird eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) eingeführt
Der Bundesrat hat ein Vorgehenskonzept zur Einführung einer einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) genehmigt. Bis 2011 wird jedem Unternehmen in der Schweiz eine UID zugeteilt. Die einheitliche Identifikationsnummer vereinfacht den Verkehr der Unternehmen mit den Behörden und ist eine wichtige Voraussetzung zur Weiterentwicklung von E-Government in der Schweiz.
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Auftakt zur einheitlichen Unternehmens-Identifikationsnummer
Der Bundesrat hat am 4. Juli 2007 das Bundesamt für Statistik (BFS) beauftragt, das Realisierungskonzept für die einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu erstellen. Die einheitliche UID soll Doppelspurigkeiten in der Verwaltung eliminieren und die Unternehmen administrativ entlasten.
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