Im Zusammenhang mit den Massnahmen zur administrativen Entlastung der Unternehmen, der effizienteren Datennutzung innerhalb der Verwaltung, sowie im Hinblick auf die Umsetzung der E-Government-Strategie des Bundes soll jedes Unternehmen in der Schweiz ab 2011 eine einheitliche Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) erhalten.
Heute benötigt fast jeder administrative Prozess eine spezifische Identifikationsnummer. Dies führt zu ineffizienten Abläufen und Doppelspurigkeiten. Mit der UID wird den Unternehmen ermöglicht, sich bei jedem Behördenkontakt einzig aufgrund dieser Nummer eindeutig zu identifizieren. Dadurch, dass die Verwaltungsstellen innerhalb des gesetzlichen Rahmens ihre Daten mit Hilfe der UID auch einfacher austauschen können, werden administrative Abläufe vereinfacht und beschleunigt. Zudem lassen sich damit Mehrfacherfassungen derselben Daten vermeiden oder zumindest stark reduzieren.
