Aufgrund diverser Anfragen, legt das BFS gross Wert darauf zu präzisieren, dass die am 10.2.2008 in Kraft getretene Regelung über das Stichprobenregister (siehe unten) sämtliche Anbieterinnen des schweizerischen Markts der Fixtelefonie bindet. Nicht nur die Swisscom AG, sondern alle Telekomgesellschaften, die die Fixtelefonie in ihren Dienstleistungen anbieten, sind dieser Regelung unterstellt. Die gesetzliche Grundlage bildet Art. 10, Abs. 3quater des Bundestatistikgesetzes (SR 431.01).
Aktuell
4.9.09 Präzisierungen des BFS
16.01.08 Änderung der Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
Neues BFS-Stichprobenregister
Der Bundesrat hat eine Änderung der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes gutgeheissen. Dadurch erhält das Bundesamt für Statistik (BFS) ein neues Stichprobenregister für die Stichprobenerhebungen bei Personen und Haushalten. Dieses Register wird strengen Datenschutzregeln unterzogen. Die Änderungen treten am 10. Februar 2008 in Kraft.
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- Verordnung

Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes
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- Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes, SR 431.012.1
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- Begleitschreiben

Begleitschreiben an die Anbieterinnen von Festnetzdiensten
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- Liste der Anhörungsadressaten

Liste der Anbieterinnen von Festnetzdiensten
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