Nach RHG Art. 9 bestimmen die Kantone eine Amtsstelle, die für die Koordination, Durchführung und Qualitätskontrolle der Harmonisierung zuständig ist. Die Liste der kantonalen Koordinationsstellen, die auch in der Betriebsphase Ansprechpartner bleiben, sowie deren Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind im nachfolgenden Dokument aufgeführt.
Kantonale Amtsstellen
- Kantonale Koordinationsstelle

Grösse: 15 Kb | Typ: PDF
Zuletzt aktualisiert am: 06.02.2012
