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Statistik Schweiz

Lieferung an die Statistik

Die kommunalen und kantonalen Einwohnerregister (EWR) liefern die vom Bundesamt für Statistik (BFS) festgelegten Daten basierend auf Art. 6 des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. vierteljährlich an die Statistik. Eine Ausnahme bildet die Datenlieferung der Kollektivhaushalte (KHH) nach den Mindestanforderungen, d.h. die Lieferung von Personen, die in der Regel nicht systematisch im Einwohnerregister geführt werden. Diese werden direkt von den betroffenen Kollektivhaushalten ans BFS gesendet.

Diese Datenlieferungen bilden die Grundlage der Registererhebung im Rahmen der neuen Volkszählung ab 2010.

Die Datenlieferungen beziehen sich gemäss Art. 8 Registerharmonisierungsverordnung (RHV) Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. auf folgende Stichtage: 31. März (L1), 30. Juni (L2), 30. September (L3), 31. Dezember (L4). Die Daten müssen bis spätestens einen Monat nach dem Stichtag geliefert werden.

Zu liefern sind jeweils die vollständigen Daten folgender Personen:

  • Personen, die am Stichtag in der Gemeinde angemeldet sind (alle Meldeverhältnisse);
  • Personen, die während den 12 Monaten vor dem Stichtag verstorben sind;
  • Personen, die während den 12 Monaten vor dem Stichtag weggezogen sind.

Die Daten werden von den Einwohnerkontrollen im definierten Format (XML eCH-0099) über die sichere Datenaustausch-Plattform sedex ans BFS übermittelt.

Das BFS prüft mit Hilfe des Validierungsservice die Plausibilität der gelieferten Daten und meldet dem Einwohnerregister ermittelte Unwahrscheinlichkeiten und Fehler zurück. Die Fehlermeldungen sind zu prüfen, die Fehler zu bereinigen und die korrigierten Daten erneut dem BFS zu liefern (bis 5 Tage nach Abschluss der Lieferfrist).

Monitoring

Das BFS stellt den Kantonen und Gemeinden im Internet ein Monitoring zum Stand der Lieferungen und deren Qualität zur Verfügung. Es zeigt die Datenqualität pro Gemeinde auf, die eine Validierung oder eine Lieferung durchgeführt haben. In der unten stehenden Grafik sind die vier möglichen Status aufgeführt. Bei den Datenlieferungen ist es das Ziel, von jeder Gemeinde in der Schweiz im definierten Zeitraum eine akzeptierte Lieferung zu erhalten (Status Grün).

Symbole der vier möglichen Status der Datenlieferungen und -validierungen des BFS

Link Monitoring Datenlieferung: http://www.e-service.admin.ch/delimo/P99/ Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Link Monitoring Datenvalidierung: http://www.e-service.admin.ch/delimo/P94/ Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Link System KHH: https://www.e-service.admin.ch/system-khh/ Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Zuletzt aktualisiert am: 12.12.2011
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