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Statistik Schweiz
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Zuweisung und Nachführung des EWID

EWID-Zuweisung

Jeder Person im Einwohnerregister wird nebst dem EGID ein EWID zugewiesen. Die Wegleitung zur Zuweisung von EGID und EWID in den Einwohnerregistern beschreibt, wie EGID und EWID auf der Einwohnerkontrolle ohne Wohnungsnummer zugewiesen werden können.

  • EFH: Bei Einfamilienhäusern und Gebäuden mit nur einer Wohnung kann die EWID-Zuweisung wie bei der EGID-Zuweisung erfolgen, da es nur eine Wohnung gibt, d.h. über die Adressverknüpfung zwischen GWR und EWR.

  • Mehrfamilienhäuser: Die EWID-Zuweisung in kleineren Mehrfamilienhäusern ist in der Regel mit Hilfe von Informationen aus dem GWR durchführbar: Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk und Zimmerzahl. Die Zuweisung der Person in die richtige Wohnung erfolgt meistens aufgrund von Kenntnissen, die auf der Gemeinde vorhanden sind. Schwierig wird die Zuweisung bei komplexen Gebäuden. Dort geschieht sie mittels Wohnungsnummer.

Wenn eine Gemeinde die EWID-Zuweisung nicht bis am 31.12.2010 vornehmen konnte, musste sie ein anderes Vorgehen definieren, um die Haushaltsbildung (mittels Haushaltsnummer) für die Volkszählung ab 2010 sicherzustellen (Übergangsfrist EWID-Zuweisung bis Ende 2012).

 

Wohnungsnummerierung

Während die Zuweisung des EGID zu den Personen in der Regel über den Adressabgleich (Strassenname und Hausnummer) einfach möglich ist, gestaltet sich die Zuweisung des EWID deutlich schwieriger, da zu diesem Zweck die Lage der Wohnung auf dem Stockwerk eindeutig beschrieben werden muss. Insbesondere in Gebäuden mit komplexen Wohnungsstrukturen ist diese Wohnungsidentifikation mit den im GWR geführten Wohnungsmerkmalen (Stockwerk, Lage auf dem Stockwerk, Zimmeranzahl) häufig nicht möglich (siehe Grafik).

Darstellung eines Stockwerks ohne eindeutige Wohnungslokalisierung

Deshalb empfiehlt das BFS den Gemeinden, für Gebäude mit mehr als drei Wohnungen pro Stockwerk eine Wohnungsnummer (zusätzlich zum EWID) zu führen, welche die Lage einer Wohnung im Gebäude auf eindeutige Weise bezeichnet.

 

Begriffsdefinitionen

  • Eidg. Wohnungsidentifikator (EWID): Der EWID ist ein Wohnungsidentifikator, der vom eidg. Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) vergeben wird und eine Wohnung in einem Gebäude (EGID) eindeutig identifiziert. Allerdings folgt er keiner Logik, welche eine Orientierung im Raum zulässt und ist dem Wohnungsbewohner in der Regel nicht bekannt.
Darstellung eines Stockwerks mit eindeutiger Wohnungslokalisierung durch EWID und Wohnungsnummer
  • Wohnungsnummer (WN): Einheitlich und systematisch vergebene Nummer, welche es als Hilfsmittel erlaubt, den EWID im kantonalen oder kommunalen Einwohnerregister (EWR) auf einfache, qualitativ hochwertige und nachhaltige Weise ein- und nachzuführen. Die Wohnungsnummer muss einer schweizweit einheitlichen Logik folgen, eine Orientierung im Raum gewährleisten, im GWR geführt und mit dem EWID verknüpft sein.
      • Die administrative Wohnungsnummer wird in Übereinstimmung mit dem Bauherrn und/oder Eigentümer durch das kommunale Bauamt zugewiesen. Sie wird zudem der Liegenschaftsverwaltung übermittelt (durch den Bauherrn oder Eigentümer oder vorhergehende Liegenschaftsverwaltung). Wenn es die kantonale Gesetzgebung verlangt, wird die administrative Wohnungsnummer auf dem Mietvertrag oder auf einem Zusatzformular aufgedruckt.
      • Wenn die administrative Wohnungsnummer auf sichtbare Weise an der Tür, auf dem Klingelschild oder am Briefkasten angebracht ist, spricht man von der physischen Wohnungsnummer. Auf diese Weise ist sie dem Mieter bekannt und kann in den Meldeprozessen verwendet werden.

Grundsätzlich sind die administrative und die physische Wohnungsnummer ein und dieselbe Nummer.

Nachführung des EWID auf der Einwohnerkontrolle

Wenn eine Person in die Gemeinde zuzieht, wegzieht oder innerhalb der Gemeinde umzieht (auch innerhalb desselben Gebäudes), muss die Einwohnerkontrolle den EWID nachführen. Sie kann folgendermassen vorgehen:

  • Die Person teilt die Wohnungsnummer bei der Anmeldung der EWK mit. Das ist möglich, wenn die Nummer physisch angebracht oder im Mietvertrag oder Wohnungsausweis aufgeführt ist. Der Gebrauch dieser Nummern ist kantonal (z.B. LU, ZH) oder kommunal (z.B. Solothurn) geregelt.
  • Die EWK fragt die Person nach dem Vormieter, Nachbarn etc. (Auflistung siehe Wegleitung zur Zuweisung von EGID und EWID in den Einwohnerregistern, S. 16)
  • Falls vorgesehen erhält die Gemeinde eine Meldung des Vermieters (Drittmeldepflicht). Zu-, Um- und Wegzugsmeldungen durch Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümern bedürfen einer gesetzlichen Grundlage auf Stufe Kanton und/oder Gemeinde.

Diese Varianten schliessen sich nicht aus.

Dokumente für die EWID-Zuweisung bei komplexen Gebäudestrukturen

Eidg. Gebäude- und Wohnungsregister - Nachführung von Wohnungsnummern

Vergabe und Verteilung von Wohnungsnummern im Zusammenhang mit der Registerharmonisierung (November 2011).

Umsetzung einer physischen Wohnungsnummer

Beschreibung und Beurteilung von Prozessvarianten (Die Zusammenarbeit mit der Post ist abgeschlossen.)

Die EWID-Zuweisung mit Hilfe einer Wohnungsnummer

Anleitung zuhanden der Kantone (Die Zusammenarbeit mit der Post ist abgeschlossen.)

Richtlinie zur Wohnungsnummerierung

Diese Richtlinie hat zum Ziel, die schweizweit einheitliche Nummerierung von Wohnungen zu fördern.

Zuletzt aktualisiert am: 19.01.2012
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