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Statistik Schweiz

Zuweisung EGID

Gebäudeidentifikation

Basis für die Zuweisung des EGID ist die Gebäudeadresse. Achten Sie darauf, in der Einwohnerkontrolle dieselben Strassenbezeichnungen und Gebäudeadressen zu verwenden wie im eidg. GWR. Dazu muss das Strassenverzeichnis im eidg. GWR überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden.

Nebst der Gebäudeadresse können folgende Angaben, welche auch im eidg. GWR geführt werden, bei der Identifikation des richtigen Gebäudes hilfreich sein (Definitionen dieser Merkmale s. Merkmalskatalog des eidg. GWR Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.):

 

• Parzellennummer;

• Name des Gebäudes;

• Amtliche Gebäudenummer.

Eine weitere Hilfe für die Identifikation des EGID finden Sie auf dem Geoportal des GWR Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.. Gebäude können hier mittels Adresse oder EGID gesucht werden.

Datenabgleich zwischen GWR und Objektwesen der Gemeinde

In einem nächsten Schritt sind die Gebäude aus dem GWR mit dem Objektwesen der Einwohnerkontrolle abzugleichen. Wichtig ist zu beachten, allfällig erkannte Inkohärenzen sowie fehlende Gebäude im eidg. GWR zu bereinigen und die bereinigten Daten anschliessend neu ins Objektwesen zu übernehmen. Es gilt zu beachten, dass das Objektwesen der Gemeinde möglicherweise weiter verlinkt ist (bsp. Industrielle Werke, etc.). Die Kohärenz der Objektdaten innerhalb der Gemeinde ist sicherzustellen.

Ausserdem sind die Wohnadressen der in der Einwohnerkontrolle geführten Personen mit den Gebäudeadressen des eidg. GWR abzugleichen. Ziel dieses Schrittes ist die Verlinkung der Personen aus dem EWR mit einem Gebäude aus dem GWR und der damit einhergehenden EGID-Zuweisung. Am Ende dieses Schrittes haben alle Personen aus dem EWR eine Gebäudeadresse aus dem GWR und damit einen EGID. Die korrekte EGID-Zuweisung kann mit dem Validierungsservice des BFS überprüft werden.

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