Basis für die Nachführung des EGID ist die Gebäudeadresse. In der Einwohnerkontrolle sollen dieselben Strassenbezeichnungen und Gebäudeadressen verwendet werden wie im eidg. GWR. Das aktuelle Strassenverzeichnis steht als Liste unter folgendem Link zur Verfügung: GWR Strassenliste 
Nebst der Gebäudeadresse können folgende Angaben, welche im eidg. GWR geführt werden, bei der Identifikation des richtigen Gebäudes hilfreich sein (Definitionen dieser Merkmale s. Merkmalskatalog des eidg. GWR):
- Parzellennummer;
- Name des Gebäudes;
- Amtliche Gebäudenummer.
Über das Geoportal des Bundes
können die Gebäude mittels Adresse oder EGID lokalisiert und visualisiert werden.
Werden in der Einwohnerkontrolle neue Personen geführt (Neuzuziehende, Geburten), so müssen ihre Wohnadressen mit den Gebäudeadressen des eidg. GWR abgeglichen werden. So werden die Personen aus dem EWR mit einem Gebäude aus dem GWR verlinkt, und der Person wird der entsprechende EGID zugewiesen. Die EGID-Zuweisung kann mit dem Validierungsservice des BFS auf ihre Gültigkeit geprüft werden.

