Bevor die Daten des eidg. GWR für die erstmalige Zuweisung von EGID und EWID in den Einwohnerregistern (EWR) verwendet werden konnten, mussten sie konsolidiert werden. Hierzu wurde das eidg. GWR auf Vollzähligkeit überprüft, und fehlende oder falsche Angaben zu Gebäuden und Wohnungen wurden korrigiert.
Nach Abschluss der Konsolidierungsarbeiten ist das eidg. GWR im Rahmen der Bau- und Wohnbaustatistik regelmässig (mind. vierteljährlich gemäss GWR-Verordnung) zu aktualisieren, damit u.a. die Einwohnerkontrollen immer über aktuelle Gebäude- und Wohnungsdaten für die EGID/EWID-Zuweisung verfügen. Dieser Arbeitsvorgang ist im Dokument Nachführung der Daten im GWR. Wegleitung für die kommunalen Bauämter beschrieben.
Sofern eine Wohnungsnummer in der Gemeinde geführt wird, muss diese für Neubauten sowie bei Umbauten neu vergeben und den Eigentümern und Vermietern mitgeteilt werden. Dies ist idealerweise über das Baugesuchsverfahren zu regeln. Im Rahmen der Bau- und Wohnbaustatistik wird die Wohnungsnummer zusammen mit den anderen Gebäude- und Wohnungsdaten im eidg. GWR erfasst.
Weitere Informationen in Bezug auf das eidg. GWR:
Internet: http://www.housing-stat.ch/ 
Email: housing-stat@bfs.admin.ch
Hotline: 0800 866 600
