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Statistik Schweiz

Minimaler Inhalt

In Art. 6 des Registerharmonisierungsgesetzes (RHG) werden die in den Einwohnerregistern (EWR) minimal zu führenden Merkmale aufgelistet.

 a. Versichertennummer nach Artikel 50c des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG);

b. Gemeindenummer des Bundesamtes und amtlicher Gemeindename;

c. Gebäudeidentifikator nach dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) des Bundesamtes

d. Wohnungsidentifikator nach dem GWR, Haushaltszugehörigkeit und Haushaltsart;

e. amtlicher Name sowie die anderen in den Zivilstandsregistern beurkundeten Namen einer Person;

f. alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge;

g. Wohnadresse und Zustelladresse einschliesslich Postleitzahl und Ort;

h. Geburtsdatum und Geburtsort;

i. Heimatorte bei Schweizerinnen und Schweizern;

j. Geschlecht;

k. Zivilstand;

l. Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlich oder auf andere Weise vom Kanton anerkannten Religionsgemeinschaft;

m. Staatsangehörigkeit;

n. bei Ausländerinnen und Ausländern die Art des Ausweises;

o. Niederlassung oder Aufenthalt in der Gemeinde;

p. Niederlassungsgemeinde oder Aufenthaltsgemeinde;

q. bei Zuzug: Datum und Herkunftsgemeinde beziehungsweise Herkunftsstaat;

r. bei Wegzug: Datum und Zielgemeinde beziehungsweise Zielstaat;

s. bei Umzug in der Gemeinde: Datum;

t. Stimm- und Wahlrecht auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene;

u. Todesdatum.

Eine genaue Beschreibung der Merkmale liefert der Merkmalskatalog:

Amtlicher Katalog der Merkmale

 

Die Merkmalsliste enthält vier Merkmale, die bis anhin im EWR nicht geführt wurden. Es handelt sich um die Identifikatoren von Personen (a. AHV-Versichertennummer), Gebäuden und Wohnungen (c. eidg. Gebäudeidentifikator, EGID, und d. eidg. Wohnungsidentifikator, EWID). Diese ermöglichen, Daten aus verschiedenen Registern anonym für statistische Zwecke miteinander zu verknüpfen. Zudem ist neu das Merkmal Haushaltsart (d.) zu führen, welches die Unterscheidung von Privathaushalten und Kollektivhaushalten (z.B. Altersheime) gestattet.

Zuletzt aktualisiert am: 30.09.2011
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