Seite drucken | Fenster schliessen
Statistik Schweiz

Periodische Überprüfung

Um die Datenqualität nachhaltig zu gewährleisten, müssen die Personendaten in den verschiedenen Registern regelmässig auf ihre Übereinstimmung überprüft werden. Wenn ein Unterschied festgestellt wird, muss abgeklärt werden, wo der Fehler liegt. Wenn ein Fehler im EWR festgestellt wird, ist er zu bereinigen bzw. in der von der Gemeinde gewählten Form zu führen.

Vergleich von Personendaten

Darstellung des Vergleichs von Identifikationsmerk-malen eines Registers mit der UPI-Datenbank

Das BFS empfiehlt, die AHVN13 und die dazugehörigen Personendaten mittels einer speziellen Funktionalität in der EWR-Software periodisch und automatisch zur Überprüfung an die ZAS (Standard eCH-0086) zu schicken. Die ZAS kann ihrerseits die Register auffordern, die Daten für einen Abgleich zu liefern, wenn sie den Verdacht hat, dass die mit der AHVN13 geführten Personendaten nicht den Anforderungen entsprechen.

Gültigkeit der AHVN13

Der Service-Clearing der ZAS kann in den folgenden Fällen gezwungen sein, fehlerhafte AHVN13 für ungültig zu erklären.

Darstellung eines Annulierungsfalls, wenn einer Person zwei verschiedene AHVN13 zugeordnet wurden
  • Der Service-Clearing findet heraus, dass eine Person irrtümlich über zwei AHVN13 verfügt und annulliert eine der beiden Nummern. Diese erhält den Status „inaktiv“.
  • Oder er entdeckt, dass eine Person mit einer anderen verwechselt wurde und in der Folge beide Personen als eine bezeichnet wurden (fusionierte Personen). Die gemeinsame AHVN13 wird für „ungültig“ erklärt (oder „annulliert“), beide Personen erhalten eine neue AHVN13.

Die Schwierigkeit im Umgang mit solchen Fehlern besteht darin, dass die ZAS die betroffenen Personen und Register nicht direkt über den Fehler informieren kann, da ihr nicht bekannt ist, in welchen Registern und Dokumenten er überall besteht. Deshalb publiziert die ZAS die inaktiven und annullierten AHVN13 monatlich auf ihrer Internetseite. Die systematischen Benutzer der AHVN13 sind gemäss AHV-Gesetz dazu verpflichtet, die Datenqualität in ihrem Register zu gewährleisten. Deshalb empfiehlt das BFS den Registern, die AHVN13 periodisch zu überprüfen und regelmässig die Internetseite der ZAS zu konsultieren. So können allfällige Fehler aufgespürt und beseitigt werden.

Liste der inaktiven oder annullierten AHVN13 bei der ZAS Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Prüfung der Versichertennummer via Validierungsservice des BFS (nur für Gemeinden)

Die AHVN13 können auch über den Validierungsservice des BFS auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Dieser Service gibt jedoch keine neuen Nummern aus, sondern weist nur auf die Fehler hin. Die registerführende Stelle muss neue Nummern selber bei der ZAS abfragen.

Berichtigung persönlicher Identifikationsdaten bei der ZAS

Die ZAS stellt den Bürgern sowie den Gemeinden eine Checkliste und ein Formular zur Verfügung, um eventuelle in UPI vorkommende Fehler in ihren persönlichen Identifikationsdaten zu signalisieren. Diese sind verfügbar unter: Datenberichtigung Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.

Zuletzt aktualisiert am: 28.10.2011
Seite drucken | Fenster schliessen