Im Rahmen der Registerharmonisierung wurde allen in der Schweiz wohnhaften Personen die neue, 13-stellige AHV-Versichertennummer (AHVN13) zugewiesen. Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) der AHV/IV in Genf hat den Wechsel von der 11-stelligen auf die neue 13-stellige Nummer durchgeführt. In Zusammenarbeit mit dem BFS, den Kantonen und weiteren Bundesstellen (BJ, BFM, BSV, EDA) wurde die Nummer in die betroffenen amtlichen Personenregister verteilt (sogenannte Erstvergabe). Die neue Nummer ist im Gegensatz zur alten "nicht sprechend" und lässt somit keine Rückschlüsse mehr auf das Geburtsdatum und auf den Namen der versicherten Person zu. Sie ist eindeutig, das bedeutet, sie wird nur einer Person und für das ganze Leben vergeben. Sie kann keiner anderen Person erneut vergeben werden. Sie präsentiert sich folgendermassen:
AHV-Versichertennummer
Zwei Kartenbeispiele mit der neuen AHV-Versichertennummer
Die Einführung der neuen AHV-Versichertennummer wurde im Juni 2006 mit der Revision des AHV-Gesetzes vom Parlament gutgeheissen. Gleichzeitig wurde das Registerharmonisierungsgesetz verabschiedet, das die Einführung der neuen AHV-Versichertennummer als Personenidentifikator (PIN) in den wichtigsten Personenregistern des Bundes und in den kommunalen und kantonalen Einwohnerregistern regelt.
Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
(Neue AHV-Versichertennummer)
Die UPI-Datenbank der ZAS
Für sämtliche Prozesse in Zusammenhang mit der Vergabe und der Führung der AHVN13 betreibt die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS)
eine eigens dafür eingerichtete Personendatenbank, die UPI (Unique Personal Identifier Database). Dieses Register wurde 2009 im Rahmen der Erstvergabe der AHVN13 aufgebaut. Die ZAS trägt die Verantwortung für den Betrieb dieser schweizweiten Identifikationsdatenbank.
Die UPI führt jede Person, die eine AHVN13 erhalten hat, auf eindeutige Art und Weise. Die Personendaten stammen hauptsächlich aus den hierarchisch übergeordneten Bundespersonenregistern Infostar, ZEMIS und Ordipro und entsprechen den Anforderungen, wie sie auch im Amtlichen Katalog der Merkmale formuliert sind. Die Identifikationsmerkmale werden bei Bedarf aktualisiert, die veralteten Merkmale werden als solche bezeichnet und abgelegt (Historisierung). Bei einer Abfrage in der UPI-Datenbank werden nur die aktuellen Merkmale angezeigt. Die UPI dient als Referenz-Datenbank zur Personenidentifikation für die ganze Schweiz.



