Seite drucken | Fenster schliessen
Statistik Schweiz
  • Share:
  • Facebook Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
  • Twitter Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
  • del.icio.us Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
  • Schliessen

Voraussetzungen für die sedex-Nutzung

Die sedex-Plattform wurde am 15. Januar 2008 im Rahmen des Projekts Registerharmonisierung (RH) in Betrieb genommen. Seit Ende 2008 lässt das BFS den Betrieb der Plattform für andere Nutzungsgebiete im Rahmen weiterer E-Government-Projekte zu.

Das BFS ist für den Betrieb, für die Entwicklungen und für die Teilnehmer-Anschlüsse der sedex-Plattform verantwortlich, wobei die Priorität beim einwandfreien Betrieb für die Volkszählung ab 2010 liegt. Jede weitere Benutzung von sedex ausserhalb der Registerharmonisierung und der Volkszählung muss angekündigt und vom BFS akzeptiert werden. Das BFS entscheidet, welche Geschäftsfälle und in welchem Kontext sedex benutzt werden darf. Die neuen Teilnehmer, die sedex ausserhalb dieser zwei Gebiete nutzen wollen, müssen das Ziel der von ihnen geplanten sedex-Nutzung aufzeigen. Das BFS nimmt sich das Recht vor, bestimmte Nutzungen von sedex abzulehnen, wenn diese für einen einwandfreien Betrieb der Plattform ein Risiko darstellen.

 

Grundvoraussetzungen für die sedex-Nutzung

sedex ist sinnvoll, wenn…

  • ein regelmässiger, gesetzlich geregelter Datenaustausch stattfindet;
  • ein stabiler Benutzerkreis vorhanden ist;
  • hohe Sicherheitsanforderungen von Nöten sind;
  • die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes gegeben ist;
  • die Nachvollziehbarkeit gewährleistet sein muss.

 

Bedingungen zur Teilnahme

Die sedex-Plattform kann in verschiedenen Bereichen (Domänen) benutzt werden (Steuern, Gesundheit, Transport etc.), wobei folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:

  • Die Domäne und deren Geschäftsfälle müssen von der Direktion des BFS bewilligt werden;
  • Die Domäne muss mit dem BFS eine Rahmen- und eine Zusatzvereinbarung abschliessen;
  • Sie muss die Kosten übernehmen, die aus der Teilnahme an sedex entstehen;
  • Die gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben (RHG und RHV) müssen eingehalten werden;
  • Die Amtstelle oder das Privatunternehmen, die mit sedex Meldungen austauschen wollen, müssen die entsprechende gesetzliche Grundlage vorweisen;
  • Ein Zertifikat muss erworben werden;
  •  Die (physischen) Teilnehmer der Domäne müssen ein Organisationszertifikat (AdminPKI) erwerben;
  • Sie muss die Spezifikationen und Anforderungen von sedex akzeptieren.

Vertiefende Informationen sind in folgendem Dokument verfügbar:

 

Gebühren für den Gebrauch von sedex

Das BFS stellt die sedex-Plattform den Benutzern (Domänen) ausserhalb der Registerharmonisierung zu den folgenden Tarifen zur Verfügung:

Einmalige Initialgebühr:

CHF 500.-neuer physischer sedex-Teilnehmer
CHF 350.-neuer logischer sedex-Teilnehmer

Jährlich wiederkehrende Kosten:

Fixkosten
CHF 200.-pro physischer sedex-Teilnehmer
CHF 100.-pro logischer sedex-Teilnehmer

Produktkosten (basierend auf dem Verbrauch):

Die Preise sind in 15 Produkte unterteilt, sie bewegen sich zwischen CHF 2'500.- und CHF 500'000.-, für einen Verbrauch von 10'000 resp. 5 Millionen Meldungen.

Sämtliche Preise finden sie in folgendem Dokument:

 

Anfrage für die Benutzung

Um das Ausfüllen des Antrags zu erleichtern, stellt das BFS ein Hilfsdokument (Vorlage) mit Schlüsselwörtern zur Verfügung:

 

Bei Fragen können Sie sich an den Projektleiter sedex, Herrn Nedim Muratbegovic, wenden (nedim.muratbegovic@bfs.admin.ch)

Zuletzt aktualisiert am: 02.02.2012
Seite drucken | Fenster schliessen