Die Europäische Kommission hat im Mai 2005 in einer Empfehlung den Verhaltenskodex für Europäische Statistiken (Code of Practice) verkündet. Dieser definiert erstmals einheitliche Standards, welche für alle statistischen Ämter des Europäischen Statistischen System (ESS) verbindlich sind.
Der Verhaltenskodex umfasst 15 ethische Grundsätze, welche den Rahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von europäischen Statistiken bilden. Der Verhaltenskodex soll gewährleisten, dass die öffentliche Statistik frei von politischer Einflussnahme und nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erstellt wird. Messbare Indikatoren erlauben, die Einhaltung des Verhaltenskodexes zu überprüfen.
Die Einhaltung des Verhaltenskodexes wird durch Organe der EU sowie der statistischen Ämter des ESS mittels systematischen Selbstbewertungen und Überprüfungen durch Fachexperten – sogenannte Peer Reviews – überwacht.
Sie finden unten angefügt die Ergebnisse der bis anhin durchgeführten Peer Reviews. Daraus wurden für jedes Land Verbesserungsmassnahmen abgeleitet, deren Umsetzung Gegenstand von vierteljährlichen Umsetzungsberichten ist. Die EU-weite Auswertung der Peer-Reviews findet alle fünf Jahre statt.
Dank des bilateralen Statistikabkommens Schweiz-EU, welches am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, kann sich die Schweiz auch am ESS beteiligen. Der institutionelle Rahmen für den Verhaltenskodex und das ESS bildet die EU Verordnung (EU) No. 223/2009 vom 11. März 2009, welche ebenfalls integraler Bestandteil des oben erwähnten Abkommens ist.

