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Statistik Schweiz

BundesstatistikExpertengruppen

Die Expertengruppen haben die Aufgabe, die Statistikproduzenten des Bundes bei Fragen zum jeweiligen Bereich zu beraten, auf den sie spezialisiert sind. Auf diese Weise erbringen sie für die Arbeiten und Projekte der Statistikproduzenten einen nützlichen Mehrwert, indem sie sich auf die umfassenden und besonderen Kompetenzen ihrer Mitglieder abstützen. Die Expertengruppen haben eine beratende Funktion. Sie werden entsprechend dem Bedarf vom Bundesamt für Statistik (BFS) oder von anderen Statistikproduzenten gebildet.

Die Expertengruppen setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes, der Kantone und Gemeinden, der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Sozialpartner und der Schweizerischen Nationalbank zusammen. Sie können bis zu 20 Mitglieder aufweisen. In der Regel werden sie von einer BFS-externen Person geleitet, die im betreffenden Bereich über die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen verfügt. Die Expertengruppen treten nach Möglichkeit mindestens einmal jährlich zusammen.


Die Aufgaben der Expertengruppen:

  • Beratung der Statistikproduzenten des Bundes im Zusammenhang mit spezifischen Fragen
  • Stellungnahmen zum Terminplan für die Arbeiten, die im Mehrjahresprogramm vorgesehen sind, und zu ihrem Kompetenzbereich
  • Erörterung und Stellungnahmen zu den Dokumenten, in denen Projekte erläutert werden – in der Regel Detailkonzepte –, zuhanden der Statistikproduzenten und der Bundesstatistikkommission
  • Förderung des Ideenaustausches zwischen den Mitgliedern über statistische Themen und Projekte, die von gemeinsamem Interesse sind.

Zurzeit bestehen sieben Expertengruppen für die folgenden Bereiche:

  • Bildung und Wissenschaft
  • Gesundheitsstatistik
  • Kriminalstatistik
  • Sozialstatistik
  • Verkehr
  • Wirtschaftsstatistik
  • Zahlungsbilanz

Um eine bessere Koordination zu gewährleisten, nimmt jeweils auch ein Mitglied der Kommission für die Bundesstatistik sowie von FEDESTAT und REGIOSTAT Einsitz in den verschiedenen Expertengruppen. Auf diese Weise können die konkreten Anliegen auf der Ebene dieser Organe eingebracht und von den letzteren berücksichtigt werden.

Es muss klar zwischen den Expertengruppen und den Begleitgruppen unterschieden werden. Die letzteren werden für spezifische Projekte eingesetzt, wobei ihr Mandat entsprechend der Laufzeit des Projekts zeitlich begrenzt ist.

Zuletzt aktualisiert am: 08.09.2011
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