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Statistik Schweiz

BundesstatistikDas System der öffentlichen Statistik in der Schweiz

Das System der öffentlichen Statistik hat sich auf der Basis einer dezentralen Organisation, die der föderalistischen Struktur der Schweiz entspricht, schrittweise entwickelt. In rund 40 Bundesstellen und eigenständigen Institutionen (wie der Schweizerischen Nationalbank oder dem Schweizerischen Bauernverband) werden wichtige statistische Daten erhoben und analysiert, auf denen die Planung der öffentlichen Hand basiert. Ausserdem unterhalten die Mehrzahl der Kantone und einige grössere Städte eigene regionale Statistikstellen.


Aufgrund der dezentralen Struktur dieses Systems kommt der Koordination besondere Bedeutung zu. Das BFS ist federführend bei der Koordination und steht den Organen, die die Kooperation sicherstellen, vor.

Die Stufen der politischen Gliederung – der Bund, die Kantone und die Gemeinden – sind darin vertreten und koordinieren so ihre Statistik-Arbeit.

FEDESTAT ist das Gremium, das die Statistikproduzenten des Bundes vereint. Es setzt sich aus rund 40 Mitgliedern zusammen. Dabei handelt es sich um Bundesämter und um weitere dem Bundesstatistikgesetz unterstellte Körperschaften und Statistikinstitutionen.

REGIOSTAT gewährleistet die Koordination der statistischen Arbeiten zwischen dem Bund und den Regionen (Kantone und Gemeinden). Zu den rund 40 Mitgliedern dieses Gremiums gehören die kantonalen Statistikämter, die statistischen Stellen der Kantone, die über kein eigenes Amt für Statistik verfügen, und die statistischen Dienste der Städte.

Organe der öffentlichen Statistik

Die Organe der öffentlichen Statistik

Die Instrumente der Bundesstatistik


Das statistische Mehrjahresprogramm


Das Mehrjahresprogramm ist gemäss Bundesstatistikgesetz für jede Legislaturperiode zu erstellen und bildet ein wichtiges Planungsinstrument. Es legt die strategischen und operativen Ziele der nächsten vier Jahre fest. Die im Mehrjahresprogramm enthaltene umfassende Darstellung des Systems der Bundesstatistik ist transparent und erleichtert die Orientierung. So wird es möglich, die in den verschiedenen Gremien zu treffenden statistikpolitischen Entscheide für einzelne Teilbereiche in den Gesamtzusammenhang des statistischen Informationssystems, seines finanziellen Rahmens und der in den nächsten Jahren geltenden allgemeinen Zielsetzungen und Prioritäten zu stellen.

Kooperations- und Leistungsvereinbarungen

Eine neue Form der Zusammenarbeit sind die Kooperations- und Leistungsvereinbarungen des BFS mit Fachämtern, die u.a. mit der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, dem Schweizerischen Bauernverband, dem Staatssekretariat für Wirtschaft und Bundesämtern des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation geschlossen wurden (Beispiel Rahmenvereinbarung zwischen den Bundesämtern BFS, ARE, ASTRA, BAFU, BAV, BAZL und BFE im Bereich Mobilitäts- und Verkehrsstatistik). In ihnen sind die Modalitäten der bilateralen Zusammenarbeit detailliert geregelt.

Nomenklaturen und internationale Vorgaben

Die auf internationaler Ebene (UNO, OECD, EU) erarbeiteten Statistikstandards, sowie die Erarbeitung und Nutzung von Indikatoren, die in der Regel ebenfalls bereichs- und amtsübergreifend und unter Beizug diverser Experten (-gruppen) erstellt werden, sind ein weiteres Instrument für die Vereinheitlichung der Bundesstatistik.
Zuletzt aktualisiert am: 08.09.2011
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