Nomenklaturen KodierungssekretariatRevisionen von Kodierfällen
Pflichtenhefte der Revisoren/Revisorinnen und deren Gültigkeit:
| Version des Pflichtenhefts | Gültigkeit |
| 1.0 (BFS 2007) | bis und mit den Daten 2011* |
| 2.0 (BFS 2011) | bis und mit den Daten 2011* |
| 2.0-SwissDRG | Daten 2012 |
| * Die Vertragsparteien vereinbaren miteinander, welche Version sie verwenden wollen | |
Liste der Revisorinnen und Revisoren der medizinischen Kodierung
Das Bundesamt für Statistik (BFS) wurde beauftragt, gemäss Punkt 3 des Reglements für die Durchführung der Kodierrevision unter Swiss DRG 2.0, dass von den Tarifpartnern aufgestellt wurde, und am 1. Januar 2012 in Kraft treten wird, eine laufend aktualisierte Liste der Revisorinnen und Revisoren zu führen.
Untenstehend finden Sie die oben erwähnte Liste (Dezember 2011)
Anmeldung: Alle Personen, die Revisionen von Kodierfällen nach dem Inkrafttreten des neuen Finanzierungssystem SwissDRG am 1. Januar 2012 durchführen möchten, müssen beim BFS einen Antrag zur Aufnahme in die Liste der Revisorinnen und Revisoren stellen.
Untenstehend finden Sie das Informationsblatt , sowie das Antragsformular, die das administrative Vorgehen erläutern.
