Nomenklaturen - KodierungssekretariatSteckbrief
| Kurzbeschreibung | Sämtliche stationären Aufenthalte werden im Rahmen der Medizinischen Statistik erfasst. Unter den Variablen der Erhebung (soziodemographische Informationen der Patienten: Alter, Geschlecht, Wohnregion, administrative Daten), die von jedem Krankenhaus, bzw. von jeder Klinik durchgeführt wird, müssen Diagnosen und Behandlungen erfasst werden. Um diese Informationen zu erfassen, werden zwei medizinische Klassifikationen verwendet. Es handelt sich aktuell um die ICD-10-GM für die Diagnosen und die CHOP für die Behandlungen. Die Verwendung dieser Kodes unterliegt präzisen Richtlinien. Das Kodierungssekretariat redigiert, überprüft und passt allenfalls diese Richtlinien an, pflegt die oben genannten Klassifikationen und unterstützt alle Personen, die sich mit der Kodierung befassen. |
|---|---|
| Verantwortliches Amt | Bundesamt für Statistik (BFS) |
| Verantwortliche Stelle | Sektion Gesundheitsversorgung (GESV) |
| Auskunftsdienst (Hotline) | codeinfo@bfs.admin.ch |
| Verantwortliche Person | Olivier Plachta, 032 713 63 60 |
| Durchführung | Bundesamt für Statistik (BFS) |
| Gesetzliche Grundlagen | Bundesstatistikgesetz vom 1. Oktober 1992 (BStatG) und Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (KVG) |
| Zielsetzung des Kodierungssekretariats | Betreuung von einer Hotline für Kodiererinnen und Kodierer |
| Herausgabe von Kodierungsschreiben | |
| Erstellen und Anpassen von Richtlinien für die Kodierung mit den ICD-10-GM und CHOP-Klassifikationen | |
| Pflege der Klassifikationen (ICD-10-GM und CHOP) | |
| Unterstützung der Schweizerischen Expertengruppe für Klassifikationen im Gesundheitswesen |
Zuletzt aktualisiert am: 30.08.2011
