Nomenklaturen Katalog der Institutionen des FreiheitsentzugesGeschichte des Katalogs
In der Schweiz liegt die Durchführung des Freiheitsentzugs in der Kompetenz der Kantone. Deshalb liegen in einzelnen Kantonen Geschäftsberichte zum Freiheitsentzug vor, vereinzelt auch Jahresberichte zu einzelnen Einrichtungen sowie Jubiläumsschriften. Auf Bundes- und interkantonaler Ebene, sowie aus privater Ebene kamen einzelne, zeitlich weit auseinanderliegende Inventare zwischen 1888 und 1970 zustande. Sie wurden zu statistischen Zwecken gesammelt, beschrieben und sind als Reproduktionen herunterzuladen unter www.statistik.admin.ch
, Thema Kriminalität und Strafrecht, Freiheitsentzug, historische Daten. Auf Bundesebene fehlte bis Ende 1970 eine umfassende, übersichtliche und regelmässig aktualisierte Darstellung des Bereichs.
Im Rahmen der Umsetzung der Revisionen des Sanktionensystems und der Vollzugsmodalitäten von Freiheitsstrafen anfangs 1970 erlangte der Bund eine Oberaufsicht über die Institutionen und Anstalten des Freiheitsentzugs, welche er insbesondere über die Vergabe von Baubeiträgen ausgeübt. Überprüft werden dabei Fragen des tatsächlichen Bedarfs einer Einrichtung, deren Ausgestaltung hinsichtlich Bundes- und internationalem Recht sowie der Tauglichkeit in betrieblicher und funktionaler Hinsicht.
Das Fehlen einer systematischen Sammlung von Informationen zu diesen Institutionen wurde zu dieser Zeit als problematisch empfunden. Es bestand weitgehend Einigkeit, dass ein „Anstaltenkatalog“ als Dokumentations-, Steuer- oder Verwaltungsinstrument von grossem Nutzen wäre. Gleichzeitig wuchs das Interesse in der Politik, in den Medien und in der Bevölkerung für diesen Bereich und damit die Nachfrage nach verlässlicher Information.
Vor diesem Hintergrund realisierte das Bundesamt für Justiz zu Beginn der 80er Jahre einen ersten Anstaltenkatalog. Zunächst bis 1984 als Loseblattsammlung veröffentlicht, wurde diese Publikation aus Ressourcengründen eingestellt.
Eine bundesrätliche Verordnung bildete 1990 die Rechtsgrundlage für die Erarbeitung und Herausgabe eines neuen Anstaltenkatalogs. Mit der Realisierung waren das Bundesamt für Justiz und das Bundesamt für Statistik (BFS) gemeinsam betraut. Dem BFS oblagen die Datenerfassung und –aufbereitung sowie die redaktionelle Verantwortung für den Katalog. Unter der beratenden Begleitung der damaligen Kommission für die Schweizerische Strafvollzugsstatistik erarbeiteten Mitarbeitende beider herausgebenden Bundesämter das Konzept und die inhaltliche Struktur des Katalogs.
Der 1995 erschienene Anstaltenkatalog gab den Ist-Zustand im Herbst 1994 wieder. Struktur und Inhalt dieses Informationsinstrumentes stiessen auf ein positives Echo und grosses Interesse. Die Ausgabe zum Ist-Zustand im Herbst 1997 bot für jede Institution Hinweise zu ihren Gebäuden und deren Belegungskapazität sowie zu ihrem Konzept und ihren Aufgaben. Weiter gab sie Auskunft über das Personal, die Arbeitsmöglichkeiten, das Freizeitangebot, die Weiterbildungsmöglichkeiten sowie den Gesundheitsdienst. Sämtliche in den Katalog aufgenommenen Daten wurden von den zuständigen kantonalen Stellen sowie von den Anstaltsverantwortlichen gemeldet.
Im Jahr 2000 wurde das bisherige Katalogformat aufgegeben und eine erste elektronische Version auf dem Internet zur Verfügung gestellt. Die von den Institutionen übermittelten Änderungen konnten laufend integriert und der Katalog somit aktualisiert werden. Inhaltlich unterschied sich der neue Katalog nicht von seinen Vorgängern.
Neue politische Vorgaben im Bereich der Betriebsführung und ein zunehmender Rentabilitätsdruck führten aber zu immer häufigeren Änderungen im institutionellen Bereich der Institutionen (Funktionen, Strukturen, Platzangebot). Schliesslich war das BFS nicht mehr in der Lage, die Daten im bisherigen raschen Rhythmus zu aktualisieren. Daneben machten zahlreiche Informationen im Katalog angesichts der wachsenden Anzahl Institutionen mit eigenen Internetsites nicht mehr allzu viel Sinn.
Dies führte dazu, dass Struktur und Inhalt des Katalogs im Jahr 2005 grundlegend hinterfragt wurden. Zugunsten der Aktualität der Informationen wurde die Palette der erhobenen Informationen eingeschränkt. Der so entstandene und seit August 2006 im Internet verfügbare Anstaltenkatalog führt für jede Institution Adressen, Kontaktmöglichkeiten sowie einige zentrale Kapazitäts- und Personalangaben auf, daneben bietet er auch einen kurzen historischen Abriss und informiert über ihre Funktion. Sofern vorhanden, ist auch der Link zur Internetseite der Institution angegeben. Hinzu kommen einige allgemeine Informationen über das Platzangebot im Freiheitsentzug. Schliesslich sei auch die Liste der Institutionen genannt, die anlässlich der letzten Aktualisierung des Katalogs (üblicherweise im September) in Betrieb waren oder zu diesem Zeitpunkt ihre Tore geschlossen hatten (mit Schliessungsdatum). Der Katalog kann neu als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Der Schweizerische Anstaltenkatalog ist als Informationsgrundlage konzipiert, die sich an Behörden, Gerichte, Anwälte und Anwältinnen, die Organe des Strafvollzugs, im Journalismus oder in der Wissenschaft tätige Personen sowie weitere interessierte Kreise richtet.
, Thema Kriminalität und Strafrecht, Freiheitsentzug, historische Daten. Auf Bundesebene fehlte bis Ende 1970 eine umfassende, übersichtliche und regelmässig aktualisierte Darstellung des Bereichs.Im Rahmen der Umsetzung der Revisionen des Sanktionensystems und der Vollzugsmodalitäten von Freiheitsstrafen anfangs 1970 erlangte der Bund eine Oberaufsicht über die Institutionen und Anstalten des Freiheitsentzugs, welche er insbesondere über die Vergabe von Baubeiträgen ausgeübt. Überprüft werden dabei Fragen des tatsächlichen Bedarfs einer Einrichtung, deren Ausgestaltung hinsichtlich Bundes- und internationalem Recht sowie der Tauglichkeit in betrieblicher und funktionaler Hinsicht.
Das Fehlen einer systematischen Sammlung von Informationen zu diesen Institutionen wurde zu dieser Zeit als problematisch empfunden. Es bestand weitgehend Einigkeit, dass ein „Anstaltenkatalog“ als Dokumentations-, Steuer- oder Verwaltungsinstrument von grossem Nutzen wäre. Gleichzeitig wuchs das Interesse in der Politik, in den Medien und in der Bevölkerung für diesen Bereich und damit die Nachfrage nach verlässlicher Information.
Vor diesem Hintergrund realisierte das Bundesamt für Justiz zu Beginn der 80er Jahre einen ersten Anstaltenkatalog. Zunächst bis 1984 als Loseblattsammlung veröffentlicht, wurde diese Publikation aus Ressourcengründen eingestellt.
Eine bundesrätliche Verordnung bildete 1990 die Rechtsgrundlage für die Erarbeitung und Herausgabe eines neuen Anstaltenkatalogs. Mit der Realisierung waren das Bundesamt für Justiz und das Bundesamt für Statistik (BFS) gemeinsam betraut. Dem BFS oblagen die Datenerfassung und –aufbereitung sowie die redaktionelle Verantwortung für den Katalog. Unter der beratenden Begleitung der damaligen Kommission für die Schweizerische Strafvollzugsstatistik erarbeiteten Mitarbeitende beider herausgebenden Bundesämter das Konzept und die inhaltliche Struktur des Katalogs.
Der 1995 erschienene Anstaltenkatalog gab den Ist-Zustand im Herbst 1994 wieder. Struktur und Inhalt dieses Informationsinstrumentes stiessen auf ein positives Echo und grosses Interesse. Die Ausgabe zum Ist-Zustand im Herbst 1997 bot für jede Institution Hinweise zu ihren Gebäuden und deren Belegungskapazität sowie zu ihrem Konzept und ihren Aufgaben. Weiter gab sie Auskunft über das Personal, die Arbeitsmöglichkeiten, das Freizeitangebot, die Weiterbildungsmöglichkeiten sowie den Gesundheitsdienst. Sämtliche in den Katalog aufgenommenen Daten wurden von den zuständigen kantonalen Stellen sowie von den Anstaltsverantwortlichen gemeldet.
Im Jahr 2000 wurde das bisherige Katalogformat aufgegeben und eine erste elektronische Version auf dem Internet zur Verfügung gestellt. Die von den Institutionen übermittelten Änderungen konnten laufend integriert und der Katalog somit aktualisiert werden. Inhaltlich unterschied sich der neue Katalog nicht von seinen Vorgängern.
Neue politische Vorgaben im Bereich der Betriebsführung und ein zunehmender Rentabilitätsdruck führten aber zu immer häufigeren Änderungen im institutionellen Bereich der Institutionen (Funktionen, Strukturen, Platzangebot). Schliesslich war das BFS nicht mehr in der Lage, die Daten im bisherigen raschen Rhythmus zu aktualisieren. Daneben machten zahlreiche Informationen im Katalog angesichts der wachsenden Anzahl Institutionen mit eigenen Internetsites nicht mehr allzu viel Sinn.
Dies führte dazu, dass Struktur und Inhalt des Katalogs im Jahr 2005 grundlegend hinterfragt wurden. Zugunsten der Aktualität der Informationen wurde die Palette der erhobenen Informationen eingeschränkt. Der so entstandene und seit August 2006 im Internet verfügbare Anstaltenkatalog führt für jede Institution Adressen, Kontaktmöglichkeiten sowie einige zentrale Kapazitäts- und Personalangaben auf, daneben bietet er auch einen kurzen historischen Abriss und informiert über ihre Funktion. Sofern vorhanden, ist auch der Link zur Internetseite der Institution angegeben. Hinzu kommen einige allgemeine Informationen über das Platzangebot im Freiheitsentzug. Schliesslich sei auch die Liste der Institutionen genannt, die anlässlich der letzten Aktualisierung des Katalogs (üblicherweise im September) in Betrieb waren oder zu diesem Zeitpunkt ihre Tore geschlossen hatten (mit Schliessungsdatum). Der Katalog kann neu als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Der Schweizerische Anstaltenkatalog ist als Informationsgrundlage konzipiert, die sich an Behörden, Gerichte, Anwälte und Anwältinnen, die Organe des Strafvollzugs, im Journalismus oder in der Wissenschaft tätige Personen sowie weitere interessierte Kreise richtet.
Zuletzt aktualisiert am: 29.01.2010
