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Statistik Schweiz
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Erhebungen, Quellen – Strafurteilsstatistik (SUS)Datenauswertung und Variablenliste

Strafurteilsstatistik

Auswertungsregeln
Die Urteile werden erst nach Eintritt der Rechtskraft erfasst. Auf Grund dieser Tatsache sowie wegen des aufwändigen Korrekturverfahrens und der vielfältigen Kontrollen erfolgt die Publikation der Daten nicht vor Ende des ersten Semesters des folgenden Jahres. Auch nach Abschluss eines Erhebungsjahrganges können noch Änderungen erfolgen, so dass die publizierten Daten nicht 100% des Endergebnisses abbilden. Daher wird am Ende jeder Tabelle der Stand der Datenbank vermerkt. Für die prozentuale Verteilung der Merkmalsausprägungen (wie Alter, Geschlecht, Straftat) hat dies in der Regel keine Auswirkungen.
In einem Urteil können mehrere Straftatbestände erwähnt sein. Es wurde keine Hauptstraftat bestimmt.
Die Urteile können bis hinunter zur räumlichen Gliederungseinheit der Kantone ausgewertet werden.

Zählweisen
Für jeden in einem Strafurteil aufgeführten Straftatbestand ist ein Datensatz mit Tat-, Täter- und Strafmerkmalen gespeichert. Da eine Person innerhalb eines Jahres mehrmals verurteilt werden kann, ist die Anzahl Verurteilungen grösser als die Anzahl verurteilter Personen. Personenbezogene Merkmale (Geschlecht, Alter, Nationalität) werden in Funktion des Strafurteils und nicht in Funktion der verurteilten Person ausgewertet.

Urteilsbezogene Daten:
  • In einem gegebenen Zeitraum registrierte Strafurteile. Die demografischen Merkmale werden für jedes Strafurteil ausgewertet.
  • Strafurteile zu bestimmten Merkmalen (Straftaten, Gesetze, Sanktionen, Kantone usw.); da ein Strafurteil mehrere Straftaten und/oder mehrere Sanktionen betreffen kann, ist die Summe der Straftaten und die Summe der Sanktionen höher als jene der Strafurteile.

Zählregeln für Strafurteile:
  • Anzahl Strafurteile: Ein Strafurteil wird ungeachtet der Anzahl Straftaten oder Sanktionen, die es enthält, nur einmal gezählt.
  • Anzahl Strafurteile nach Gesetz: Ein Strafurteil, das mehrere Verstösse gegen ein bestimmtes Gesetz behandelt, wird nur einmal – pro Gesetz – gezählt.
  • Anzahl Strafurteile nach Titel des Strafgesetzbuches: Ein Strafurteil, das mehrere Straftaten innerhalb eines bestimmten Titels des Strafgesetzbuches ahndet, wird nur einmal – pro StGB-Titel – gezählt (z.B. ein Strafurteil, das einen Diebstahl und einen Betrug behandelt – Zweiter Titel des Strafgesetzbuches: Strafbare Handlungen gegen das Vermögen – wird nur einmal unter diesem Titel gezählt).
  • Anzahl Strafurteile nach Gesetzesartikel: Ein Strafurteil, das dieselbe Straftat mehrmals erwähnt, wird nur einmal – pro Straftat – gezählt.

Andere Auswertungsmöglichkeiten
Die Grundgesamtheit der Auswertung kann je nach Fragestellung unterschiedlich definiert sein; entsprechend gelten unterschiedliche Zählweisen:
  • Personen: mögliche Zählweise, für diese Auswertungen jedoch nicht berücksichtigt.
  • In einem gegebenen Zeitraum verurteilte Personen.
  • Vergleich von in einem bestimmten Zeitraum mehrfach verurteilten Personen mit nur einmal verurteilten Personen.
  • Merkmale personenbezogen.
  • Entscheide, welche keine Verurteilungen darstellen (Widerrufe von Verurteilungen mit bedingter Strafe, Entscheide nach Aufschub sowie Änderungen einer Massnahme).

Bestände von Bevölkerungsgruppen
Die Beantwortung der Frage, wie gross der Anteil verurteilter Personen in einer bestimmten Population ist, muss auf die entsprechende alters- und geschlechtsgleiche Grundgesamtheit Bezug nehmen. Das heisst, dass solche Vergleiche nicht möglich sind, wenn die interessierenden Grundgesamtheiten nicht bekannt sind (dies gilt z.B. für nicht in der Schweiz wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer).
Zuletzt aktualisiert am: 29.01.2010
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