Seite drucken | Fenster schliessen
Statistik Schweiz

Erhebungen, Quellen – Strafurteilsstatistik (SUS)Steckbrief

Kurzbeschreibung Die Strafurteilsstatistik gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung der Verurteilung von Erwachsenen. Informationen zu den Verurteilten, den abgeurteilten Straftaten, den ausgesprochenen Sanktionen und zum Strafmass stehen zur Verfügung. Die Statistik kann Informationen zur Beurteilung der Entwicklung der Kriminalität liefern. Die Statistik erlaubt auch Analysen zum Rückfall und zu kriminellen Karrieren. Sie liefert Grundlagen zur Beurteilung der Strafrechts- und Kriminalpolitik.
Zuständige Institution Bundesamt für Statistik
Zuständige Stelle Kriminalität und Strafrecht
Zuständige Person / Information Steve Vaucher, 032 713 69 61, steve.vaucher@bfs.admin.ch
Durchgeführt durch Bundesamt für Statistik (BFS)
Gesetzliche Grundlagen Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 (SR 431.012.1)
Art der Erhebung/Statistik Auswertung der Einträge in das zentrale Strafregister
Gesamtheit und Einheit Die Gesamtheit der ins Strafregister eingetragenen Verurteilungen von Erwachsenen aufgrund von Widerhandlungen gegen das Strafgesetzbuch und die Bundesnebengesetze. Die Eintragsregeln sind per Verordnung geregelt (s. gesetzliche Grundlagen).
Erfasste Merkmale Je Entscheid werden erfasst:
  • Ort (Gericht) und Datum des Entscheids
  • soziodemographische Merkmale der betroffenen Person
  • Straftat(en)
  • Sanktionen (Haupt- und Nebenstrafen)
  • Strafmass
Regionalisierungsgrad Kantone
Referenzperiode Kalenderjahr
Zeitpunkt Durchführung laufend
Periodizität jährlich
Verfügbar seit
  • 1936, vergleichbare Daten seit 1946
  • Daten verfügbar in Dokumenten seit 1946 (inklusive einige Daten seit 1936)
  • Zeitreihen im Internet seit 1984
Publikation der Ergebnisse Die Ergebnisse eines Jahres werden in der Regel im Oktober des Folgejahres publiziert.
Berichtigung von Ergebnissen Die Eigentümlichkeit des Strafprozesses mit seinen Rekursmöglichkeiten führt dazu, dass sich die Erhebung eines Urteilsjahres über mehrere Jahre erstreckt: Zwei bis drei Jahre nach dem Referenzjahr sind jeweils erst rund 95-98% der Urteile eingegangen. In jedem Folgejahr kommt eine immer kleiner werdende Zahl neuer Urteile hinzu, bis sich der Bestand nach rund 6 Jahren praktisch stabilisiert (grundsätzlich können sich auch später noch Änderungen ergeben).
Qualität der statistischen Informationen Die Qualität der Datenerhebung und -statistik ist gewährleistet.
  • Vollzähligkeit: auf Grund der Eintragepflicht und des instrumentellen Charakters des Strafregisters dürfte die Anzahl der fehlenden Urteile klein sein.
  • Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben: Hoch, die Kontrollen des Strafregisters werden durch Kontrollen in statistischer Hinsicht (Plausibilitäten) ergänzt. Bei Fehlererkennung umfangreiche Nachforschungen auf Einzelfallebene.
Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010
Seite drucken | Fenster schliessen