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Statistik Schweiz

Erhebungen, Quellen – Arbeitsvolumenstatistik (AVOL)Steckbrief

Kurzbeschreibung Die Arbeitsvolumenstatistik (AVOL) liefert ab 1991 Informationen zu den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, zur Normalarbeitszeit sowie zu den Absenzen und Überstunden. Das tatsächliche Arbeitsvolumen bezeichnet die im Sinne der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung effektiv geleisteten «produktiven» Arbeitsstunden. Dieses Arbeitsvolumen dient insbesondere als Nenner bei der Berechnung der Arbeitsproduktivität.
Zuständige Institution Bundesamt für Statistik
Zuständige Stelle Arbeit und Erwerbsleben
Zuständige Person / Information Rongfang Reutter, 032 713 64 86, rongfang.reutter@bfs.admin.ch
Durchgeführt durch Bundesamt für Statistik (BFS)
Gesetzliche Grundlagen Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992, Artikel 10
Art der Erhebung/Statistik Synthesestatistik. Hauptquelle der AVOL ist die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE). Zur Ermittlung des Arbeitsvolumens nach dem Inlandkonzept werden zudem Informationen aus anderen Quellen, hauptsächlich aus dem Zentralen Migrationsinformationssystem (ZEMIS) herangezogen. Schliesslich wird auch für die Berechnung bestimmter Absenzarten auf weitere Quellen zurückgegriffen; dazu gehören die Statistiken des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zu Kurzarbeit, Streiks und Aussperrungen.
Gesamtheit und Einheit Inlandkonzept
Erfasste Merkmale
  • Geschlecht x Nationalität x Wirtschaftsabschnitte NOGA
  • Geschlecht x Nationalität x Erwerbsstatus
  • Geschlecht x Nationalität x Beschäftigungsgrad
  • Geschlecht x Nationalität x Grossregionen
x = verknüpft mit
Regionalisierungsgrad Schweiz und Grossregionen
Referenzperiode Kalenderjahr
Periodizität jährlich
Verfügbar seit seit 1991
Qualität der statistischen Informationen Die AVOL stützt sich auf verschiedene Quellen, so dass es nicht möglich ist, die statistische Zuverlässigkeit der Ergebnisse genau zu bestimmen. Die Tatsache, dass die Hauptquelle der AVOL eine Stichprobenerhebung (SAKE) ist, wird jedoch bei der Publikation der Ergebnisse beachtet, indem der Detailliertheitsgrad der Gliederungen begrenzt wird (z.B. Gliederung nach Wirtschaftsbranchen lediglich auf der 1. Stufe der NOGA).
Revision 2004, 2011 (rückwirkende Anpassungen bis 1991)
Letztes Update 17.11.2011
Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010
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