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Statistik Schweiz

Erhebungen, Quellen – RückfallanalysenSteckbrief

Kurzbeschreibung Die Rückfallstatistik gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung wiederholter Verurteilungen von Jugendlichen, Erwachsenen und aus dem Strafvollzug entlassenen Personen. Informationen zum Umfang, zur Art und Dauer des Rückfalls sowie zu den Vorstrafen oder zu den Straftaten stehen zur Verfügung. Die Statistik liefert Informationen zur Beurteilung der Sanktionswirkung. Weiterführende Analysen können über Mehrfachrückfällige und zu kriminellen Karrieren erstellt werden. Die Statistiken liefern Grundlagen zur Beurteilung der Strafrechts- und Kriminalpolitik.
Zuständige Institution Bundesamt für Statistik
Zuständige Stelle Kriminalität und Strafrecht
Zuständige Person / Information Information CRIME, 032 713 62 40, crime@bfs.admin.ch
 
Durchgeführt durch Bundesamt für Statistik (BFS)
Gesetzliche Grundlagen Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 (SR 431.012.1)
Art der Erhebung/Statistik Kombinierte Auswertung der Statistiken zu den Jugendstrafurteilen, Verurteilungen der Erwachsenen und den aus dem Strafvollzug entlassenen Personen
Erfasste Merkmale Je Wiederverurteilung sind folgende Merkmale auswertbar:
  • Kanton und Datum des Entscheids
  • soziodemographische Merkmale der betroffenen Person
  • Straftat(en)
  • Sanktionen (Haupt- und Nebenstrafen)
  • Strafmass
  • Vorstrafe(n) (mit Details wie oben)
  • Wiederverurteilung mit den strafrechtlichen Details mit zusätzlicher Charakterisierung des Rückfalls nach Art (spezifischer/gleichartiger/allgemeiner), Typ (weniger oder schwerer wiegender Rückfall), Dauer

Rückfallanalysen: Terminologie und Definitionen
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Regionalisierungsgrad Schweiz, Kantone
Referenzperiode Kalenderjahr
Zeitpunkt Durchführung Ende Kalenderjahr
Periodizität jährlich
Verfügbar seit
  • 1984 für Verurteilungen von Erwachsenen und Strafvollzug
  • 1999 für Jugendstrafurteile
Publikation der Ergebnisse Die Ergebnisse eines Jahres werden in der Regel im Herbst des Folgejahres publiziert.
Berichtigung von Ergebnissen Die Eigentümlichkeit des Strafprozesses mit seinen Rekursmöglichkeiten führt dazu, dass sich die Erhebung eines Urteilsjahres über mehrere Jahre erstreckt: Zwei bis drei Jahre nach dem Referenzjahr sind jeweils erst rund 95-98% der Urteile eingegangen. In jedem Folgejahr kommt eine immer kleiner werdende Zahl neuer Urteile hinzu, bis sich der Bestand nach rund 6 Jahren praktisch stabilisiert (grundsätzlich können sich auch später noch Änderungen ergeben).
Qualität der statistischen Informationen Die Qualität der Datenerhebung und -statistik ist gewährleistet.
  • Vollzähligkeit: Auf Grund der Eintragepflicht und des instrumentellen Charakters des Strafregisters dürfte die Anzahl der fehlenden Urteile klein sein.
  • Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben: Hoch, die Kontrollen des Strafregisters werden durch Kontrollen in statistischer Hinsicht (Plausibilitäten) ergänzt. Bei Fehlererkennung umfangreiche Nachforschungen auf Einzelfallebene. Gemäss den von der Sektion durchgeführten Studien ist die Rate der Zuweisungsfehler der Identitäten (falsch-negative, falsch-positive) genügend niedrig, dass die Resultate als verlässlich angesehen werden können.
Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010
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