| Kurzbeschreibung |
Die politische Statistik liefert die Grundlage für die kontinuierliche Beobachtung und Analyse der schweizerischen Politik, wie sie sich in den Wahlen und in den Volksabstimmungen manifestiert. Analysiert werden unter anderem der Ist-Zustand, die regionalen Unterschiede und die zeitlichen Veränderungen der politischen Orientierungen (Wahlentscheide für Parteien) und der thematischen politischen Präferenzen (Sachentscheide in Volksabstimmungen). |
| Zuständige Institution |
Bundesamt für Statistik
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| Zuständige Stelle |
Politik, Kultur und Medien
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| Zuständige Person / Information |
Madeleine Schneider, 032 713 63 99, madeleine.schneider@bfs.admin.ch
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| Durchgeführt durch |
Bundesamt für Statistik (BFS) in Zusammenarbeit mit den kantonalen Staatskanzleien (Volksabstimmungen, Nationalratswahlen) und dem Zentrum für Demokratie Aarau (kantonale Wahlen) |
| Gesetzliche Grundlagen |
- Verordnung über die Durchführung von Statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 (SR 431.012.1)
- Bundesgesetz über die politischen Rechte vom 17. Dezember 1976, Art. 87 (SR 161.1)
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| Art der Erhebung/Statistik |
Die Statistik der Wahlen und Abstimmungen ist eine Vollerhebung. Sie basiert auf den Wahl- bzw. Abstimmungsprotokollen der Gemeinden bzw. der Kantone. |
| Gesamtheit und Einheit |
Wahlberechtigte und Wählende bzw. Stimmberechtigte und Stimmende |
| Erfasste Merkmale |
Nationalratswahlen (bis Ebene Gemeinde):- Wahllisten
- Kandidierende und Gewählte (Name, Alter, Geschlecht, Parteizugehörigkeit)
- erhaltene Stimmen der Listen und Kandiderenden
- Panaschierstatistik
- Parteistärke
- Wahlberechtigte, eingegangene Wahlzettel, Wahlbeteiligung
Ständeratswahlen (Ebene Kanton):- Kandidierende und Gewählte (Name, Geschlecht, Parteizugehörigkeit)
- erhaltene Stimmen der Kandidierenden
Kantonale Parlamentswahlen (Ebene Gemeinde):
- Wahllisten
- Kandidierende und Gewählte (Name, Geschlecht, Parteizugehörigkeit)
- erhaltene Stimmen der Listen und Kandidierenden
- Parteistärke
- Wahlberechtigte, eingegangene Wahlzettel, Wahlbeteiligung
Kantonale Regierungswahlen (Ebene Kanton):- Kandidierende und Gewählte (Name, Geschlecht, Parteizugehörigkeit)
- erhaltene Stimmen der Kandidierenden (ab 2012)
Volksabstimmungen:- Stimmberechtigte
- Stimmende
- leere, ungültige, gültige Stimmzettel
- Ja-Stimmen, Nein-Stimmen
- Ja-Stimmenanteile
- Stimmbeteiligung
- bei Volksinitiativen mit Gegenentwurf zusätzlich Angaben zur Stichfrage
Parolen bei eidgenössischen Volksabstimmungen:
- Parolen der Parteien und Verbände
- abweichende Parolen der Kantonalparteien
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| Regionalisierungsgrad |
Nationalratswahlen, eidg. Volksabstimmungen, kantonale Parlamentswahlen: Gemeinden Ständeratswahlen, kantonale Regierungswahlen: Kantone |
| Referenzperiode |
Datum der Wahl / Volksabstimmung |
| Zeitpunkt Durchführung |
Im Anschluss an Wahlen / Volksabstimmungen |
| Periodizität |
Nationalratswahlen, Ständeratswahlen: alle 4 Jahre, Kantonale Wahlen: je Kanton alle 4 bis 5 Jahre, Eidg. Volksabstimmungen: 2 bis 4 Mal pro Jahr |
| Verfügbar seit |
- Nationalratswahlen: 1919 (Kantonsebene), 1947 (Bezirksebene), 1971 (Gemeindeebene), 1999 (vollständige Panaschierstatistik auf Kandidatenebene)
- Ständeratswahlen: 1919 (CH-Ebene), 1987 (Kantonsebene)
- Kantonale Parlamentswahlen: seit 1971 bzw. seit Einführung des Frauenstimmrechts, für einzelne Kantone auch frühere Wahlen (Kantonsebene), 2003 (Gemeindeebene)
- Kantonale Regierungswahlen: seit 1983
- Eidg. Volksabstimmungen: seit 1866 (Kantonsebene), seit 1981 (Gemeindeebene)
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| Qualität der statistischen Informationen |
- Zwischen den offiziellen Ergebnissen der eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen der Bundeskanzlei und den vom Bundesamt für Statistik veröffentlichten Ergebnissen können sich in Ausnahmefällen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene kleinere Differenzen ergeben. Diese resultieren aus der nachträglichen Plausibilisierung und Bereinigung sämtlicher Gemeindeergebnisse durch das BFS.
- Die Wahl- bzw. Stimmbeteiligung berechnet sich als Anteil der eingelangten Wahl- bzw. Stimmzettel am Total der Wahl- bzw. Stimmberechtigten.
Mit der starken Zunahme der brieflichen Wahl ab den 1990er Jahren stieg auch die Zahl der ungültigen Stimmabgaben (z.B. fehlende Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis, fehlender Kontrollstempel). Die Ungültigkeitserklärung wird in den Kantonen aufgrund kantonaler Verfahrensbestimmungen nicht identisch gehandhabt. Dies hat zur Folge, dass die Wahlbeteiligung nicht für alle Kantone auf derselben Grundlage basiert.
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| Letztes Update |
03.05.2012 |