Erhebungen, Quellen Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)Steckbrief
| Kurzbeschreibung | Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung registrierter Straftaten sowie über beschuldigte und geschädigte Personen. Sie umfasst die von der Polizeibehörden registrierten strafbaren Handlungen gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG), gegen das Ausländergesetz (AuG) und gegen strafrechtlich relevante Artikel diverser Bundesnebengesetze. Nicht enthalten sind gesetzeswidrige Handlungen, die der Polizei nicht zur Kenntnis gelangen (Dunkelfeld) oder die über andere Wege direkt in ein Justizverfahren einmünden. Straftaten, die im Strassenverkehr begangen werden, sind Gegenstand einer eigenen statistischen Erhebung. Bei der polizeilichen Kriminalstatistik handelt es sich um eine Anzeigestatistik. Für die beschuldigten Personen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung weiterhin die Unschuldsvermutung. Die polizeiliche Kriminalstatistik liefert Grunddaten für die Kriminalanalyse sowie die Beurteilung der Strafverfolgung und von kriminellen Karrieren. Damit werden Grundlagen für die Ausrichtung und Beurteilung der Strafrechts- und Kriminalpolitik erstellt. |
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| Zuständige Institution |
Bundesamt für Statistik
in Zusammenarbeit mit EJPD und KKJPD |
| Zuständige Stelle | Kriminalität und Strafrecht |
| Zuständige Person / Information |
Information PKS, pks@bfs.admin.ch |
| Durchgeführt durch | Bundesamt für Statistik (BFS) |
| Gesetzliche Grundlagen | Verordnung über die Durchführung von Statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 (RS 431.012.1) |
| Art der Erhebung/Statistik | Vollerhebung |
| Gesamtheit und Einheit | Polizeilich registrierte Straftaten |
| Erfasste Merkmale | Für ausgewählte Straftaten werden Angaben zu folgenden Merkmalen gemacht:
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| Regionalisierungsgrad | national und kantonal |
| Referenzperiode | Kalenderjahr |
| Zeitpunkt Durchführung | laufend, Abschluss jeweils im Februar des Folgejahres |
| Periodizität | jährlich |
| Verfügbar seit | 2009 |
| Publikation der Ergebnisse | Die Ergebnisse werden in der Regel im März des Folgejahres veröffentlicht und stehen im Statistikportal zur Verfügung. |
| Berichtigung von Ergebnissen | Ergebnisse werden nachträglich nicht berichtigt. |
| Qualität der statistischen Informationen | Die Qualität der Datenerhebung und -statistik ist gewährleistet. |
| Revision | Mit einstimmigem Entscheid der KKJPD vom 6. April 2006 wurde das Projekt zur Revision der PKS zur Umsetzung freigegeben. Es wurde Ende 2009 abgeschlossen. Seit 2010 wird die PKS vom BFS in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden der Kantone betrieben. Für Informationen zum Revisionsprojekt 2006-2009 siehe Navigation oben rechts. Siehe auch: Polizeiliche Kriminalstatistik (minimale) - bis 2008 . |
| Letztes Update | 06.08.2010 |
Zuletzt aktualisiert am: 29.07.2010
