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Statistik Schweiz

Erhebungen, QuellenRevision der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)

Einführung


Von 2006 bis Ende 2008 wurde die polizeiliche Kriminalstatistik revidiert und 2009 in Betrieb genommen. Seit dem 22. März 2010 steht die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) in Form des ersten Jahresberichtes der revidierten PKS im Portal Statistik Schweiz zur Verfügung. Die Dokumentation zur Revision dieser Statistiktätigkeit steht unter dem Link Dokumentation im Baum oben rechts zur Verfügung.

Das Projekt 2006-2008

Die Polizeibehörden der Kantone und des Bundes (Bundeskriminalpolizei) übermitteln ein nach statistischen Bedürfnissen aufbereitetes Datenextrakt (XML-Format) aus den Polizeiinformationssystemen ans BFS. Im BFS werden diese Datensätze zu einer nationalen polizeilichen Kriminalstatistik vereint.

Primäre Ziele des Revisionsprojektes waren:

  • Schaffung von flexiblen Auswertungsmöglichkeiten zu Aufkommen, Struktur und Entwicklung der polizeilich registrierten Vorfälle sowie zur Struktur registrierter Beschuldigter und Opfer unter Berücksichtigung eines mittleren Detaillierungsgrades auf kantonaler und nationaler Ebene.
  • Eine bessere Abdeckung der strafrechtlich relevanten Handlungen, die von der Polizei zu registrieren ist.  Neu werden alle Artikel des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB), Widerhandlungen gegen das neue Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie eine feinere Differenzierung im Betäubungsmittelbereich aufgenommen. Schliesslich werden auch strafrechtsrelevante Bundesnebengesetze zumindest auf Gesetzesebene erfasst.
  • Beseitigung der bisherigen erhebungstechnischen Defizite: kontrollierte Zählung von Beschuldigten und Geschädigten, Mutationsmöglichkeit bei neuem Wissensstand oder nachträglicher Aufklärung.
  • Zusammenlegung der nationalen und kantonalen Statistiken mit dem Ziel der Synergiegewinnung und der Verfolgung einer 1-Zahlen-Politik von Bund und Kantonen.
  • Harmonisierung der Erfassungs- und Auswertungsprinzipien über die Kantone.
  • Zeitgemässe, effiziente Erhebungstechnik.

Die Umsetzung

Der Terminplan für die nationale Umsetzung war abhängig von der Bereitstellung der technischen Infrastruktur in den Kantonen und in den jeweiligen polizeilichen Bundesstellen. Für die mit dem Informationssystem ABI arbeitenden Kantone war der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ABI-3-Version ausschlaggebend. Für Kantone, die mit anderen Applikationen arbeiten, musste die Entwicklung und Inbetriebnahme einer entsprechenden XML-Schnittstelle berücksichtigt werden. Mit der Systemumstellung resp. Inbetriebnahme der neuen XML-Schnittstellen wurden gleichzeitig die neuen Code-Tabellen und Erfassungs- und Auswertungsregeln eingeführt.

Der Projektverlauf im Überblick:

1. Projektantrag 1996
2. Entscheid der KKJPD 1999
3. Bereitstellung der Grundlagendokumentation mit Detailkonzept, August 2004
4. Pilotprojekt in den Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden 2005
5. Politische Entscheide:
Medienmitteilung der KKJPD vom November 2005 (PDF 35,6 KB) Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. 
Medienmitteilung der KKJPD vom April 2006 (PDF 31,8 KB) Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
6. Projektphase Umsetzung: 2006 – 2008
Integrierte Kantone ab 2006: St. Gallen / Appenzell Ausserrhoden / Zug
Integrierte Kantone ab 2007: Thurgau / Obwalden / Nidwalden / Genf / Basel-Stadt
Integrierte Kantone ab 2008: Glarus / Schwyz / Schaffhausen / Neuenburg / Luzern / Bern / Basel Land / Solothurn / Uri
Integrierte Kantone resp. Datenlieferanten ab 2009: Zürich / Freiburg / Jura / Wallis / Aargau / Graubünden / Waadt / Tessin / Bundeskriminalpolizei/Migrationsamt BS / Appenzell Innerrhoden
7. Veröffentlichung des ersten Jahresberichtes der revidierten Polizeilichen Kriminalstatistik: 22. März 2010

Weitere Informationen: Sektion Kriminalität und Strafrecht, Tel. 032 713 62 40  E-Mail: pks@bfs.admin.ch

 

 

Zuletzt aktualisiert am: 19.05.2010
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