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Statistik Schweiz

Erhebungen, Quellen – Landwirtschaftliche BetriebsstrukturerhebungSteckbrief

Kurzbeschreibung Die landwirtschaftliche Betriebsstrukturerhebung berücksichtigt alle Landwirtschaftsbetriebe.
Sie ist mit dem Vollzug der agrarpolitischen Massnahmen koordiniert. Die damit anfallenden administrativen Daten decken die statistischen Bedürfnisse weitgehend ab. Daneben wird diese Erhebung zur Aktualisierung des Betriebs- und Unternehmensregisters benützt.
Zuständige Institution Bundesamt für Statistik
Zuständige Stelle Unternehmensstruktur
Zuständige Person / Information Arthur Zesiger, 032 713 62 00, arthur.zesiger@bfs.admin.ch
Durchgeführt durch Bundesamt für Statistik (BFS) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und den kantonalen Landwirtschaftsämtern
Gesetzliche Grundlagen
  • Bundesstatistikgesetz (BstatG) vom 9. Oktober 1992 mit den Verordnungen
  • Bundesgesetz vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG)
  • Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)
  • Verordnung vom 7. Dezember 1998 über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (Landwirtschaftliche Begriffsverordnung, LBV)
  • Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Erhebung und Bearbeitung von landwirtschaftlichen Daten (Landwirtschaftliche Datenverordnung)
  • Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
  • statistisches Mehrjahresprogramm
  • bilaterale Verhandlungen Schweiz-EU im Bereich Statistik (siehe List of acts and derogations)
  • verschiedene EU-Verordnungen und Entscheidungen (571/88, 96/170/EC, 2467/96, 98/377/EC, 2000/115/EC)
Art der Erhebung/Statistik Erhebung durch Koordination der administrativen Daten im Rahmen der Direktzahlungsverordnung
Gesamtheit und Einheit Landwirtschaftsbetriebe (Arbeitsstätten), die zusammen mindestens 99% der Gesamtproduktion der Landwirtschaft erwirtschaften. Daraus ergeben sich folgende Mindestnormen: 1 Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche oder 30 Aren Spezialkulturen oder 10 Aren in geschütztem Anbau oder 8 Mutterschweine oder 80 Mastschweine oder 80 Mastschweinplätze oder 300 Stück Geflügel.
Erfasste Merkmale Wichtigste Variablen:
  • Beschäftigte: Geschlecht, Betriebsleiterfamilie, Beschäftigungsgrad
  • Anbauflächen: Kulturkategorien
  • Nutztierbestände: Nutztierkategorien, Sömmerung
Regionalisierungsgrad Gemeinden, 2006 nur Niveau Schweiz
Referenzperiode Beschäftigte in der Woche vor dem Stichtag, Nutztierbestand am Stichtag, Kulturen der aktuellen Vegetationsperiode
Zeitpunkt Durchführung Anfang Mai
Periodizität 1997, 1998, 1999, 2001, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010
Verfügbar seit erstes Referenzjahr der Statistik: 1997
Qualität der statistischen Informationen Im Rahmen der koordinierten Erhebung ist die statistische Abdeckung nahezu 100%. Eventuell fehlen lediglich einige Betriebe mit speziellen Produktionsrichtungen wie Gartenbaukulturen, Baumschulen, Schnecken, Pelztiere, etc. Die durch die agrarpolitischen Massnahmen nicht betroffenen Betriebe werden durch das BFS direkt erhoben.
Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010
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