Erhebungen, Quellen Landwirtschaftliche BetriebsstrukturerhebungSteckbrief
| Kurzbeschreibung | Die landwirtschaftliche Betriebsstrukturerhebung berücksichtigt alle Landwirtschaftsbetriebe. Sie ist mit dem Vollzug der agrarpolitischen Massnahmen koordiniert. Die damit anfallenden administrativen Daten decken die statistischen Bedürfnisse weitgehend ab. Daneben wird diese Erhebung zur Aktualisierung des Betriebs- und Unternehmensregisters benützt. |
|---|---|
| Zuständige Institution | Bundesamt für Statistik |
| Zuständige Stelle | Unternehmensstruktur |
| Zuständige Person / Information | Arthur Zesiger, 032 713 62 00, arthur.zesiger@bfs.admin.ch |
| Durchgeführt durch | Bundesamt für Statistik (BFS) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und den kantonalen Landwirtschaftsämtern |
| Gesetzliche Grundlagen |
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| Art der Erhebung/Statistik | Erhebung durch Koordination der administrativen Daten im Rahmen der Direktzahlungsverordnung |
| Gesamtheit und Einheit | Landwirtschaftsbetriebe (Arbeitsstätten), die zusammen mindestens 99% der Gesamtproduktion der Landwirtschaft erwirtschaften. Daraus ergeben sich folgende Mindestnormen: 1 Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche oder 30 Aren Spezialkulturen oder 10 Aren in geschütztem Anbau oder 8 Mutterschweine oder 80 Mastschweine oder 80 Mastschweinplätze oder 300 Stück Geflügel. |
| Erfasste Merkmale | Wichtigste Variablen:
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| Regionalisierungsgrad | Gemeinden, 2006 nur Niveau Schweiz |
| Referenzperiode | Beschäftigte in der Woche vor dem Stichtag, Nutztierbestand am Stichtag, Kulturen der aktuellen Vegetationsperiode |
| Zeitpunkt Durchführung | Anfang Mai |
| Periodizität | 1997, 1998, 1999, 2001, 2002, 2004, 2006, 2008, 2010 |
| Verfügbar seit | erstes Referenzjahr der Statistik: 1997 |
| Qualität der statistischen Informationen | Im Rahmen der koordinierten Erhebung ist die statistische Abdeckung nahezu 100%. Eventuell fehlen lediglich einige Betriebe mit speziellen Produktionsrichtungen wie Gartenbaukulturen, Baumschulen, Schnecken, Pelztiere, etc. Die durch die agrarpolitischen Massnahmen nicht betroffenen Betriebe werden durch das BFS direkt erhoben. |
Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010
