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Statistik Schweiz

Erhebungen, Quellen – Jugendstrafurteilsstatistik (JUSUS)Steckbrief

Kurzbeschreibung Die Jugendstrafurteilsstatistik gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung der nach dem Jugendstrafrecht gefällten Urteile und weiteren Entscheide sowie die in den Urteilen aufgeführten Straftaten und Sanktionen. Die Statistik erlaubt auch Aussagen über die verurteilten Personen sowie über Rückfälligkeit und kriminelle Karrieren. Sie liefert Grundlagen für die Ausrichtung und Beurteilung der Strafrechts- und Kriminalpolitik.
Zuständige Institution Bundesamt für Statistik
Zuständige Stelle Kriminalität und Strafrecht
Zuständige Person / Information Information CRIME, 032 713 62 40, crime@bfs.admin.ch
Durchgeführt durch Bundesamt für Statistik (BFS)
Gesetzliche Grundlagen Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 (SR 431.012.1)
Art der Erhebung/Statistik Vollerhebung. Behörden der Jugendstrafrechtspflege und andere Instanzen, die Entscheide aufgrund der Bestimmungen des Jugendstrafrechts fällen.
Gesamtheit und Einheit
  • Gesamtheit der Entscheide, die nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts gefällt werden und Straftaten nach dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und dem Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) sowie Vergehen nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG; Art. 90.2, 91.1, 92.2, 93.1, 94.1 Abs. 1, 96.2 und 97) betreffen. Weitere Straftaten werden nur insofern aufgenommen, als eines der erst genannten Gesetze erwähnt wird.
  • demographische Informationen zu den von diesen Entscheiden betroffenen Jugendlichen
  • rechtskräftige Jugendstrafurteile
Erfasste Merkmale Je Entscheid werden erfasst:
  • demographische Merkmale der betroffenen Person
  • Art des Entscheids (Verurteilung, Widerruf einer bedingten Verurteilung, Mediation)
  • Ort (Kanton) und Datum des Entscheids
  • Tatdatum, Art der Straftat(en)
  • vorsorgliche Massnahmen
  • Sanktionen
Regionalisierungsgrad Kantone
Referenzperiode Kalenderjahr
Zeitpunkt Durchführung laufend
Periodizität jährlich
Verfügbar seit
  • 1999. Letzte Resultate: 2009. Stand der Datenbank: 24.08.2010.
  • Die in der Statistik aufgenommenen Daten eines Jahres sind in der Regel ab Oktober des Folgejahres verfügbar.
  • Neues Strafrecht: Das Jugendstrafrecht wurde am 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt. Da Kinder von 7 bis unter 10 Jahre nicht mehr strafbar sind, wurden für die Darstellung der Entwicklungen seit 1999 nur noch Minderjährige ab 10 Jahre berücksichtigt.
Publikation der Ergebnisse Da grundsätzlich nur rechtskräftige Entscheide in die Statistik eingehen und ein hoher Vollständigkeitsgrad der Erhebung angestrebt wird, können Auswertungen erst nach Ablauf der längsten Rekursfrist vorgenommen werden (maximal 6 Monate). Nachträgliche Entscheide und Überprüfungen mittels Strafregisterauszügen führen zu minimalen Korrekturen. Bei Auswertungen der Jugendstrafur­teilsstatistik wird daher der Stand der Datenbank angegeben.
Qualität der statistischen Informationen Die Qualität der Datenerhebung und -statistik ist gewährleistet.

Vollzähligkeit:
  • Im Kanton Waadt wurden für die Jahre 2000 bis 2002 nur die von der Jugendanwaltschaft ausgesprochenen Urteile erfasst. Seit dem 1. Januar 2003 werden auch die erhebungsrelevanten Entscheide der Präfekten aufgenommen.
  • Bei kleineren Kantonen fallen starke jährliche Schwankungen auf. Sie sind auf die Ressourcenlage der kleinen Kantone zurückzuführen.

Vollständigkeit der Angaben: hoch. Hinweise zu seltenen fehlenden Angaben sind in den Tabellen angebracht. Fehlende Angaben findet man bei den Merkmalen Nationalität, insb. bei den Asylsuchenden, und vorsorgliche Massnahmen sowie dem fakultativen Merkmal Tätigkeit des Jugendlichen.

Richtigkeit der Angaben: hoch
Letztes Update 03.11.2010
Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010
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