Erhebungen, Quellen Jugendstrafurteilsstatistik (JUSUS)Steckbrief
| Kurzbeschreibung | Die Jugendstrafurteilsstatistik gibt Auskunft über Umfang, Struktur und Entwicklung der nach dem Jugendstrafrecht gefällten Urteile und weiteren Entscheide sowie die in den Urteilen aufgeführten Straftaten und Sanktionen. Die Statistik erlaubt auch Aussagen über die verurteilten Personen sowie über Rückfälligkeit und kriminelle Karrieren. Sie liefert Grundlagen für die Ausrichtung und Beurteilung der Strafrechts- und Kriminalpolitik. |
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| Zuständige Institution | Bundesamt für Statistik |
| Zuständige Stelle | Kriminalität und Strafrecht |
| Zuständige Person / Information | Information CRIME, 032 713 62 40, crime@bfs.admin.ch |
| Durchgeführt durch | Bundesamt für Statistik (BFS) |
| Gesetzliche Grundlagen | Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 (SR 431.012.1) |
| Art der Erhebung/Statistik | Vollerhebung. Behörden der Jugendstrafrechtspflege und andere Instanzen, die Entscheide aufgrund der Bestimmungen des Jugendstrafrechts fällen. |
| Gesamtheit und Einheit |
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| Erfasste Merkmale | Je Entscheid werden erfasst:
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| Regionalisierungsgrad | Kantone |
| Referenzperiode | Kalenderjahr |
| Zeitpunkt Durchführung | laufend |
| Periodizität | jährlich |
| Verfügbar seit |
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| Publikation der Ergebnisse | Da grundsätzlich nur rechtskräftige Entscheide in die Statistik eingehen und ein hoher Vollständigkeitsgrad der Erhebung angestrebt wird, können Auswertungen erst nach Ablauf der längsten Rekursfrist vorgenommen werden (maximal 6 Monate). Nachträgliche Entscheide und Überprüfungen mittels Strafregisterauszügen führen zu minimalen Korrekturen. Bei Auswertungen der Jugendstrafurteilsstatistik wird daher der Stand der Datenbank angegeben. |
| Qualität der statistischen Informationen | Die Qualität der Datenerhebung und -statistik ist gewährleistet. Vollzähligkeit:
Vollständigkeit der Angaben: hoch. Hinweise zu seltenen fehlenden Angaben sind in den Tabellen angebracht. Fehlende Angaben findet man bei den Merkmalen Nationalität, insb. bei den Asylsuchenden, und vorsorgliche Massnahmen sowie dem fakultativen Merkmal Tätigkeit des Jugendlichen. Richtigkeit der Angaben: hoch |
| Letztes Update | 03.11.2010 |
Zuletzt aktualisiert am: 12.01.2010
